Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Denise Bauer, GB Beschaffung, FB Vergabewesen
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein
Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Alle Abnahmestellen liegen im bundesweiten Markgebiet Trading Hub Europe (THE). Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
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121 Abnahmestellen mit einem Referenzwert von ca. 6,4 GWh (Referenzwert für das Lieferjahr 2024).
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Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier zur Anwendung.
diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Alle Abnahmestellen liegen im Markgebiet THE. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
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121 Abnahmestellen mit einem Referenzwert von ca. 6,4 GWh (Referenzwert für das Lieferjahr 2024).
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Bei den, zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten, Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angegeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
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Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehenden Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 200% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollversorgung.
Für die Versorgung der Abnahmestellen wird ein Erdgas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht werden.
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Ausgeschrieben wird nur die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
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Die Angebotspreise dieser Ausschreibung verstehen sich damit netto ausschließlich für vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle.
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Nicht in den Angebotspreis einzurechnen sind gemäß den Regelungen in Nr. 2 der Rahmenvereinbarung die Entgelte für die Energie sowie für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Entgelte gemäß Gas-Sicherungsumlage § 26 Energiesicherungsgesetz, Entgelte Gas-Speicherumlage § 35e EnWG, Entgelte SLP-Bilanzierungsumlage / RLM-Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“), Entgelte Biogas-Wälzungsbetrag, Umlage Marktraumumstellung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer = Energiesteuer, CO2-Bepreisung- Aufschlag auf die Energiesteuern von Erdgas, und die Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Jahres 2021 oder 2022 des Unternehmens gemäß der Bilanz.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2019-2022) erbrachten, abschließend mind. 4 durchgeführten Energielieferungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
4b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 zusätzliche Angaben.
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. (Formblatt Anlage 5 und 5a)
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte des Jahres 2024.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-1601000-4121.03) bis spätestens 20. November 2023, 10.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
- den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
7. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991112
Fax: +49 4315991119
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de