SPNV-Leistungen Linie RE 6 (Chemnitz - Leipzig), Übergangszeitraum

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371400080
Fax: +49 3714000899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vms.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Postanschrift: Emilienstraße 15
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371400080
Fax: +49 3714000899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvnl.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPNV-Leistungen Linie RE 6 (Chemnitz - Leipzig), Übergangszeitraum

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verkehrsvertrag über die Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im SPNV auf der Linie RE 6 zwischen Chemnitz und Leipzig im Übergangszeitraum 12/2023 bis 6/2024

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Chemnitz und Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Zu den Auftraggebern: Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) und der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sind die zuständigen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in ihrem Verbandsgebiet und tragen die Verantwortung für die Planung,

Gestaltung und Finanzierung des SPNV in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)).

2. Zur ausgeschriebenen Leistung: Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Linie RE 6 zwischen Chemnitz und Leipzig mit einem Leistungsumfang von ca. 1,1 Mio. Zugkilometer (Zug-km) p.a., bezogen auf das Fahrplanjahr 2024, für den Übergangszeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2023 (10.12.2023) und bis zum Sommerfahrplanwechsel im Juni 2024 (08.06.2024). Die Leistungen waren ursprünglich Gegenstand des mit Auftragsbekanntmachung vom 24.08.2022 (ABl.-Nr. 2022/S 162-461643) eingeleiteten Vergabeverfahrens mit Betriebsaufnahme im Dezember 2023. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde der Termin der Betriebsaufnahme wegen Verzögerungen bei der Fahrzeuglieferung der für die vertragsgegenständlichen Leistungen vorgesehenen Fahrzeuge von Dezember 2023 auf Juni 2024 verschoben (siehe auch Änderungsbekanntmachung vom 05.12.2022, ABl.-Nr. 2022/S 234-674888). Die nun für den Übergangszeitraum (10.12.2023 bis 08.06.2024) beauftragten Leistungen dienen der Überbrückung vom Ende des bisherigen Verkehrsvertrages im Dezember 2023 bis zum Beginn des mit Auftragsbekanntmachung vom 24.08.2022 (ABl.-Nr. 2022/S 162-461643) ausgeschriebenen Verkehrsvertrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Beauftragung der SPNV-Leistungen für den Übergangszeitraum (10.12.2023 bis 08.06.2024) erfolgt in Form einer Notmaßnahme nach Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Ohne die Beauftragung der Transdev Regio Ost GmbH hätte die Unterbrechung der Verkehrsleistungen auf der Linie RE 6 zwischen dem Ende des bisherigen Verkehrsvertrages im Dezember 2023 und dem Beginn des mit Auftragsbekanntmachung vom 24.08.2022 (ABl.-Nr. 2022/S 162-461643) ausgeschriebenen Verkehrsvertrages gedroht. Die Transdev Regio Ost GmbH als Bestandsbetreiber der Linie RE 6 verfügt kurzfristig über eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen und entsprechend geschultes Personal für die Leistungserbringung. Der für Notmaßnahmen nach Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 zulässige Zeitraum (max. zwei Jahre) wird nicht überschritten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Transdev Regio Ost GmbH
Postanschrift: Wintergartenstraße 12
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben zum Auftragswert/Gesamtwert in Abschnitt II.1.7) bzw. in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular zwingend eine Angabe erfordert. Es ist ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben. Zudem würde eine Veröffentlichung des tatsächlichen Werts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus den Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte von Wettbewerbsteilnehmern möglich sein könnten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weiter wird auf die Fristen gemäß §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2023

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