Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels Referenznummer der Bekanntmachung: 5.270.0002.005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 14
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3501796-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Zentrale in Pirna, beabsichtigt, die Leistung Management des Wasserdargebotes im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels – Teilprojekt Datenerfassung, zu vergeben.
Bautzen, DE
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Zentrale in Pirna (LTV) plant im Gesamtprojekt „Management des Wasserdargebotes im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels“ die Erfassung von Daten bezüglich der Teichwirtschaften in der Lausitz für eine Optimierung des Wassermanagements. Dafür sind im Untersuchungsgebiet detaillierte Informationen über die Teichwirtschaften selbst und deren Bewirtschaftung notwendig
Teilprojekt: Teilprojekt TP 2
Bezeichnung: Datenerfassung
Vorhabenträger: LTV
Für die Optionalpositionen:
- Position 3.6: 1 Werktag (Begehung, Ortstermine Teichwirte)
- Position 3.7: Messtechnische Untersetzung (für Füllvolumen, mittlere Teichtiefe, Versickerung, Durchleitmenge
- Position 5.5.: Erstellung Systemplan
optionale Leistungen: Bes. Leistungen auf Stundenlohnbasis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels
Postanschrift: Wilthener Straße 32
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3591382970
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.