Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels Referenznummer der Bekanntmachung: 5.270.0002.005

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Zentrale
Postanschrift: Bahnhofstraße 14
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3501796-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels

Referenznummer der Bekanntmachung: 5.270.0002.005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Zentrale in Pirna, beabsichtigt, die Leistung Management des Wasserdargebotes im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels – Teilprojekt Datenerfassung, zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 242 710.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Zentrale in Pirna (LTV) plant im Gesamtprojekt „Management des Wasserdargebotes im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels“ die Erfassung von Daten bezüglich der Teichwirtschaften in der Lausitz für eine Optimierung des Wassermanagements. Dafür sind im Untersuchungsgebiet detaillierte Informationen über die Teichwirtschaften selbst und deren Bewirtschaftung notwendig

Teilprojekt: Teilprojekt TP 2

Bezeichnung: Datenerfassung

Vorhabenträger: LTV

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Für die Optionalpositionen:

- Position 3.6: 1 Werktag (Begehung, Ortstermine Teichwirte)

- Position 3.7: Messtechnische Untersetzung (für Füllvolumen, mittlere Teichtiefe, Versickerung, Durchleitmenge

- Position 5.5.: Erstellung Systemplan

optionale Leistungen: Bes. Leistungen auf Stundenlohnbasis

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 139-444811
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4500161169
Bezeichnung des Auftrags:

Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Basler & Hofmann Deutschland GmbH
Postanschrift: Wilthener Straße 32
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3591382970
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 242 710.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

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