Triple Quadrupole Massenspektrometer mit vorgeschalteter Hochleistungsflüssigchromatographie (LC-MS) Referenznummer der Bekanntmachung: PR456270
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Winterbergstr. 28
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3512553-7954
Fax: +49 3512554295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Triple Quadrupole Massenspektrometer mit vorgeschalteter Hochleistungsflüssigchromatographie (LC-MS)
Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird ein Triple Quadrupole Massenspektrometer mit vorgeschalteter Hochleistungsflüssigchromatographie (LC-MS) ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Fraunhofer IKTS realisiert in diesem Vergabeverfahren die Beschaffung eines Triple Quadrupole Massenspektrometer mit vorgeschalteter Hochleistungsflüssigchromatographie (LC-MS).
Mit diesem Gerät sollen verschiedene Lösungen aus dem Batterierecycling chromatographisch aufgetrennt und massenspektrometrisch untersucht werden. Diese Arbeiten sind wesentlicher Bestandteil des Projektes „Teilvorhaben der FhG in Infrastruktur zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit zur Digitalisierung des Batterierecyclings – Einrichtung des Data Mining Lab Freiberg (InfraDatRec-FhG)“. Die Eignung einer solchen Anlage für die benannten Fragestellungen wurde bei der Bearbeitung verschiedener Projekte aus dem Bereich der Analytik von Metallen und organischen Verbindungen nachgewiesen.
Das zur Verfügung stehende Budget ist gedeckelt und daher werden Angebote, welche einen Auftragswert von 280.000 Euro (netto) überschreiten, von der Wertung ausgeschlossen und können nicht für die Auftragserteilung berücksichtigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot von:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
Gefordert sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenzen nicht älter als aus dem Jahr 2019
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot, gefordert ist:
Gefordert sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenzen nicht älter als aus dem Jahr 2019
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.