Sanierung und Erweiterung Schule an der Treene SV Friedrichstadt - Gründungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BL2023-038
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulweg 19
Ort: Mildstedt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25866
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4841992412
Fax: +49 4841992255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-nordsee-treene.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Schule an der Treene SV Friedrichstadt - Gründungsarbeiten
Die Gründungsarbeiten umfassen die Pfahlgründung des Anbaus (Neubau), d.h. es stehen zur Wahl des AN die Ausführungen als Vollverdrängungsschraubbohr-, Ortbetonramm- oder Ortbetonverdrängungsbohrpfähle. Die Arbeiten umfassen die Baustelleneinrichtung, Pfahlstatik und Pfahleinmessung sowie die Herstellung der Arbeitsebene, der Gründungspfähle usw. einschl. Integritätsmessung.
Schule an der Treene Ostdeutsche Str. 3 25840 Friedrichstadt
Sanierung und Erweiterung Schule an der Treene SV Friedrichstadt - Gründungsarbeiten
- Baustelleneinrichtung
- Pfahlstatik
- Pfahleinmessung
- Arbeitsebene
- 594 lfm Gründungspfahl
- Bohrgut
- 44 St. Pfähle kappen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Angaben über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation (ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über Vorliegen oder Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen (äquivalenten Umfangs) aus den letzten 5 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Briefkopf
Der Öffnungstermin ist gem. § 14 Abs. 1 VOB/A / § 14 VOB/A EU bei ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe nicht öffentlich. Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts wegen umgehend und ohne gesonderte Anforderung in Anwendung des § 14 Abs. 6 VOB/A / § 14 Abs. 6 VOB/A EU.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte reichen Sie entsprechend des Vordruckes 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Teil C, alle geforderten Unterlagen inklusive der GAEB-Datei zusammen ein, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYPY1CTJQ9TV
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist für zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).