Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3512802404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schloesserland-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Dresden
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.fluxguide.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1.). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App.
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.fluxguide.com
Um die Ziele der App
- konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Besucher während ihrer Traveller Journey,
- der fokussierte Touchpoint des Vor Ort Besuches
- für Objekte im ländlichen Raum den neuen Mehrwert des Besuchserlebnisses zu gewährleisten
zu erreichen ist eine Vertragserweiterung zwingend erforderlich. Es fallen folgende zusätzliche Leistungen an:
Leistungen im Bereich des Arbeitspaketes 2022 Anpassungen Technik fallen an. Dabei handelt es sich um unerwartete Erweiterungen der Empfehlungs-Engine, die zwingend erforderlich ist, um personalisierte persönliche Empfehlungen ausspielen zu können. Des Weiteren war die vorzeitige technische Einbindung der Sprachfunktion in den Programmier-Code zwingend notwendig, um weitere zusätzliche Kosten durch nachträgliche Anpassungen zu verhindern.
Change Request in 2022: Es wird ein neues Filtersystem implementiert. Das führte zur Funktionsfähigkeit der Such- und Filterfunktion in der App. Ebenso wird die App-Funktionalität angepasst, damit notwendige Verknüpfungen innerhalb der Anwendung umgesetzt werden können. Um die Bedienbarkeit und die Nutzerinteraktion ohne Zeitverzögerungen zu ermöglichen, müssen Verbesserungen an der Nutzeroberfläche, Nutzerinformation und im Nutzerprofil vorgenommen werden.
Anpassungen im Bereich Technik 2023 fallen an. Datenimportprozess für die Nutzung und Schnittstellenprogrammierung für den Verkauf der Schlösserlandkarte über die App waren zwingend erforderlich, um den Nutzern der App es zu ermöglichen, die Schlösserlandkarte in der App zu nutzen und eine Bedienbarkeit zu gewährleisten.
Change Request in 2023: Die eingebaute Filterfunktion zur Anzeige von Orten ist für die Nutzer nicht verständlich, da die Funktionsweise additiv und nicht subtraktiv ist. Die Anpassung dieser Funktionalität ist zwingend notwendig, um die Usability zu verbessern und sicherzustellen, dass die Nutzer die Filterfunktion nutzen können. Die personalisierten Empfehlungen geben Inhalte aus, die nicht den ausgewählten Kriterien entsprechen, was behoben werden muss, um den Nutzern relevante Ergebnisse zu liefern. Die Startseite weißt Inkonsistenzen auf, da in der letzten Kategorie die Filtermöglichkeit nach Inhaltstyp der Erlebnisse fehlt. Dies führt zu einer uneinheitlichen Benutzererfahrung. Die notwendigen Anpassungen zielen darauf ab, technische Fehler zu beheben, die Usability sowie die Konsistenz in der Benutzererfahrung sicherzustellen. Damit wird die Bedienbarkeit und die Nutzerinteraktionen ohne Zeitverzögerungen ermöglicht.
Ohne diese zusätzlichen nicht vorhersehbaren Leistungen ist der Beschaffungszweck nicht erfüllt, die App lässt sich nicht gemäß den Anforderungen betreiben. Datenmanagement, Funktionalität, Usability und personalisierte Nutzerinteraktionen sind nicht gewährleistet. Desweiteren wird auf das Leistungsverzeichnis Pkt. 4.3 (agiles Anforderungsmanagement) verwiesen. Demnach sind Anpassungen die sich nicht kostenneutral verhalten, als Change Requests einzusteuern.Die Weiterentwicklung und Wartung der Inhalte in der „Schlösserland erleben App“ ist aufgrund der technischen Begebenheiten allein über Fluxguide möglich, da ein Zugang zum Backend oder eine Weitergabe des Quell-Codes der App an Dritte aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich ist.