E-Mail-Archivierung Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 15/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 3514588883509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
E-Mail-Archivierung
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung einer Lösung zur E-Mail-Archivierung zur flächendeckenden Einführung sowohl im gesamten UKD als auch für dessen 100%ige Tochterfirmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden (betrifft nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern).
Das UKD führt dieses Vergabeverfahren allein durch. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung wird zentral und ausschließlich das UKD zuständig sein. Die Medizinische Fakultät und alle 100%igen Tochterfirmen des UKD (UKD Service GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus GmbH, Carus Consilium Sachsen GmbH und Carl Gustav Carus Management GmbH) stellen insofern lediglich bezugsberechtigte Institutionen dar; das heißt, dass auch die Postfächer dieser Stellen im E-Mail-Archiv archiviert werden. Im Hinblick auf die Medizinische Fakultät betrifft dies nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern (@ukdd.de; @uniklinikum-dresden.de) , keine @tu-dresden.de-Postfächer.
Die Beschaffung wird bzw. das Angebot muss insbesondere die Software inkl. Lizenzen / Nutzungsrechte, Einführungs-, Integrations- und Migrationsleistungen sowie den Systemservice enthalten. Die benötigte Hardware wird durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung einer Lösung zur E-Mail-Archivierung zur flächendeckenden Einführung sowohl im gesamten UKD als auch für dessen 100%ige Tochterfirmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden (betrifft nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern).
Das UKD führt dieses Vergabeverfahren allein durch. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung wird zentral und ausschließlich das UKD zuständig sein. Die Medizinische Fakultät und alle 100%igen Tochterfirmen des UKD (UKD Service GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus GmbH, Carus Consilium Sachsen GmbH und Carl Gustav Carus Management GmbH) stellen insofern lediglich bezugsberechtigte Institutionen dar; das heißt, dass auch die Postfächer dieser Stellen im E-Mail-Archiv archiviert werden. Im Hinblick auf die Medizinische Fakultät betrifft dies nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern (@ukdd.de; @uniklinikum-dresden.de), keine @tu-dresden.de-Postfächer.
Die Beschaffung wird bzw. das Angebot muss insbesondere die Software inkl. Lizenzen / Nutzungsrechte, Einführungs-, Integrations- und Migrationsleistungen sowie den Systemservice enthalten. Die benötigte Hardware wird durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT-Systemvertrag VGS # 15/2023 inklusive Anlagen zu erfolgen.
Im EVB-IT Systemvertrag VGS # 15/2023 ist hinsichtlich der zu beschaffenden Software-Lizenz(en) / E-Mail-Archivierungslösung (inkl. notwendige Schnittstelle(n)) vorgesehen, dass die Software für eine Mindestvertragsdauer von 60 Monaten vermietet wird und sich das Mietverhältnis automatisch um jeweils 12 Monate verlängert, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird. Des Weiteren ist im EVB-IT Systemvertrag VGS # 15/2023 hinsichtlich der Systemserviceleistungen vorgesehen, dass diese beginnend mit dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems für die Dauer von mindestens 60 Monaten (Mindestvertragsdauer) zu erbringen sind. Eine Ende der Laufzeit ist im EVB-IT Systemvertrag VGS # 15/2023 jeweils nicht vorgesehen; für die Vertragsparteien bestehen die in den EVB-IT System-AGB vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten.
Anmerkung zu Punkt II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Das Feld "Laufzeit" ist ein Pflichtfeld. Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder).
Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahren (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A
- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A).
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2020 - 2022 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe der beim Auftraggeber einbezogenen Postfächer, Angaben zu erbrachten Migrationsleistungen, Angabe zur KRITIS-Zuordung der Referenz-Auftraggeber, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre (2018 - 2022 oder aktueller) zurückliegt.
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Beschaffung und Einführung von E-Mail-Archivierungslösungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträge, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Referenzanforderung I.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge hinsichtlich der Beschaffung, Implementierung und weiteren Betreuung (Service / Wartung) einer E-Mail-Archivierungslösung anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber entsprechende Referenzprojekte/ Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden bzw. sämtliche folgende Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: dauerhafte Überlassung von Softwarekomponenten / Lizenzen für eine E-Mail-Archivierungslösung, Erbringung von Leistungen zur Implementierung der E-Mailarchivierungslösung / Systemerstellung, Erbringung von Systemserviceleistungen bzw. Abschluss eines Wartungs-/Supportvertrages für die E-Mailarchivierungslösung.
Des Weiteren müssen diese Referenzprojekte / Referenzaufträge zudem einen vergleichbaren Leistungsumfang aufweisen. D.h., dass bei dem jeweiligen Auftraggeber mindestens 10.000 Postfächer in die E-Mail-Archivierungslösung eingebunden (worden) sein müssen.
Referenzanforderung II.
Zudem müssen mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte / Referenzaufträge hinsichtlich der Beschaffung, Implementierung und weiteren Betreuung (Service / Wartung) einer E-Mail-Archivierungslösung nachgewiesen / angegeben werden, bei denen der Auftraggeber ein Unternehmen / eine Organisation oder Einrichtung gewesen ist, das / die dem Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) zuzuordnen ist. Bei dem Auftraggeber muss es sich dementsprechende um eine Kritische Infrastruktur i.S.d. § 2 Absatz 10 BSIG und der BSI-Kritisverordnung handeln.
Diesbezüglich ist zu beachten, dass die in diesem Zusammenhang nachgewiesenen Referenzprojekte / Referenzaufträge nicht zugleich auch die obenstehenden inhaltlichen Anforderungen (Leistungsumfang: Anzahl der Postfächer) an vergleichbare Referenzprojekte bezüglich der Beschaffung, Implementierung und weiteren Betreuung (Service / Wartung) einer E-Mail-Archivierungslösung erfüllen müssen (und umgekehrt).
Referenzanforderung III.
Außerdem müssen mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Migrationsprojekte als Referenzprojekte nachgewiesen / angegeben werden, bei denen in eine neu implementierte E-Mail Archivierungslösung mindestens 100 Mio. Elemente erfolgreich migriert wurden.
Diesbezüglich ist zu beachten, dass die nachgewiesenen Migrationsprojekte nicht zugleich auch die obenstehenden Anforderungen an vergleichbare Referenzprojekte bezüglich der Beschaffung, Implementierung und weiteren Betreuung (Service / Wartung) einer E-Mail-Archivierungslösung erfüllen müssen (und umgekehrt). Auch muss der Auftraggeber kein Unternehmen / keine Organisation oder Einrichtung gewesen sein, das / die dem Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) zuzuordnen ist.
- Angabe der technischen Fachkräfte / Qualifikation und Berufserfahrung
Im Angebot bzw. auf einer separaten Anlage ist der / die Projektleiter*in / Projektmanager*in), welche(r) im Rahmen der Erbringung der Migrationsleistungen eingesetzt werden soll, anzugeben. Des Weiteren muss diese separate Anlage Informationen zu Qualifikationsgrad und Kompetenzen (Ausbildung, Zertifikate, etc.) und zur Berufserfahrung bzw. insbesondere zur Erfahrung im Rahmen der Durchführung entsprechender Migrationsprojekte beinhalten. (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierbei eine namentliche Nennung von Mitarbeiter*innen nicht erforderlich ist!)
Hierbei gilt die folgende Mindestanforderung:
Die Person, die für den Einsatz als Projektleiter*in / Projektmanager*in hinsichtlich der Migration vorgesehen ist, muss mindestens zwei erfolgreiche Migrationsprojekte mit mindestens 50 Mio. Elementen und mindestens ein erfolgreiches Migrationsprojekt, bei denen Daten aus dem Quellsystem EMC Source One migriert wurden, als Projektleiter*in / Projektmanager*in durchgeführt / betreut haben.
- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
Es ist nachzuweisen, dass ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis der DIN EN ISO/IEC 27001-Konformität ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen.
Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.
2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt 6. und 7. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten.
4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird.
Sofern der Bieter für einzelne, spezifische Leistungen (Leistung / Leistungsteil "Übernahme von Altdaten / Migrationsleistungen") Unterauftragnehmer beauftragt, hat er auf Aufforderung des Auftraggebers zudem für diese weitere Eignungsnachweise einzureichen; diesbezügliche Festlegungen sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.
Es bestehen hierbei folgende Anforderungen:
- Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Übernahme von Altdaten / Migrationsleistungen" einen Unterauftragnehmer beauftragt, sind zum Nachweis von dessen Eignung mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Migrationsprojekte als Referenzprojekte nachzuweisen / anzugeben, bei denen in eine E-Mail-Archivierungslösung mindestens 100 Mio. Elemente erfolgreich migriert wurden.
- Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Übernahme von Altdaten / Migrationsleistungen" einen Unterauftragnehmer beauftragt, ist zum Nachweis von dessen Eignung auf einer separaten Anlage der / die Projektleiter*in / Projektmanager*in, welche(r) im Rahmen der Erbringung der Migrationsleistungen durch den Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, anzugeben. Des Weiteren muss diese separate Anlage Informationen zu Qualifikationsgrad und Kompetenzen (Ausbildung, Zertifikate, etc.) und zur Berufserfahrung bzw. insbesondere zur Erfahrung im Rahmen der Durchführung entsprechender Migrationsprojekte beinhalten. Hierbei besteht die Mindestanforderung bzw. ist nachzuweisen, dass die Person, die für den Einsatz als Projektleiter*in / Projektmanager*in hinsichtlich der Migration vorgesehen ist, mindestens zwei erfolgreiche Migrationsprojekte mit mindestens 50 Mio. Elementen und mindestens ein erfolgreiches Migrationsprojekt, bei denen Daten aus dem Quellsystem MC Source One migriert wurden, als Projektleiter*in / Projektmanager*in durchgeführt / betreut haben muss.
Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW61M8
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.