Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 177-426486
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3512802404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schloesserland-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Dresden
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1070
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.fluxguide.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Fax: +49 3419771049
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1.). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Deutschland-Dresden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Entwicklung, technische Umsetzung und Betreuung einer multifunktionalen App
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.fluxguide.com
Der Zuschlagswert verringerte sich von wegen nicht erbrachter Leistungen. Konkret verringerte sich die Leistungen Hosting , die Contentproduktion im Arbeitspaket 2021 und die Qualitätssicherung im Arbeitspaket 2022.
Gleichzeitig erfolgen Leistungserweiterungen in Summe von 44.865 €. Diese sind Teil des Auftrages und ändern den Gesamtcharakter der Leistung nicht und übersteigen den angepassten Auftragswert nicht. Vielmehr wird das zu erzielende Ergebnis
- konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Besucher im Rahmen der Traveller Journey
- zentrale Erlebnisversprechen der Dachmarke
- die Objekte im ländlichen Raum erhalten einen starken Mehrwert für ihr Besuchererlebnis
stark verbessert.
Die Qualitätssicherung aus Arbeitspaket 2021 erhöht sich ebenso wie die Contentproduktion. Die Erstellung und Veröffentlichung der Sprachversion englisch aus Arbeitspaket sowie fanden zusätzliche Workshops und Schulungen im Arbeitspaket.
Für die zwingend erforderlichen Leistungen ist ein Wechsel zu einem neuen Wirtschaftsteilnehmer unmöglich, da folgende sachliche Gründe dem entgegenstehen: Da es sich um eine maßgeschneiderte - auf die speziellen Bedürfnisse angepasste - Entwicklung für das Schlösserland Sachsen handelt, wäre die Vergabe der Entwicklung weiterer technischer Features an einen Dritten mit enormen Mehrkosten verbunden, die durch Abstimmungen zwischen neuer und bisheriger Agentur entstehen würden. Eine Garantie für die einwandfreie Funktion und Kompatibilität der Features in der App des Schlösserland Sachsens wäre bei einer Beauftragung an eine andere Firma nicht gegeben. Die Weiterentwicklung und Wartung der Inhalte in der „Schlösserland erleben App“ ist aufgrund der technischen Begebenheiten allein über Fluxguide möglich, da ein Zugang zum Backend oder eine Weitergabe des Quell-Codes der App an Dritte aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich ist.