Ausbildungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 0454
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): vertreten durch: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
E-Mail:
Telefon: +49 431660711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nah.sh/
Postanschrift: Raiffeisenstr. 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): vertreten durch: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
E-Mail:
Telefon: +49 4316601711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbildungsleistung
Ziel ist die erfolgreiche Ausbildung zum Triebfahrzeugführern (Tf) mit entsprechenden Baureihen- und Streckenkenntnis für die Verkehrsdurchführung auf der Marschbahn – Los West Hamburg – Westerland ab Dezember 2025.
24103 Schleswig-Holstein
Der Umfang der Vergabe umfasst das Recruiting von ausreichendem Personal und die erfolgreiche Ausbildung von mindestens 25 Triebfahrzeugführern.
Anforderung für potenzielle Bieter ist der Besitz einer Zulassung gemäß §15 TfV
a) Referenzen in der Ausbildung von Triebfahrzeugführern insbesondere im Bezug auf die Einsatz Bedingungen der Marschbahn.
b) Anzahl von Ausbildern sowie Prüfern
c) Anzahl der erfolgreich ausgebildeten Triebfahrzeugführer
d) Referenzen im Bereich des Recruitings für Tf-Ausbildung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung nach §15 TfV
Es sind die Umsätze der letzten fünf Jahre anzugeben..
Der Bieter muss über ausreichende finanzielle Kapazitäten verfügen, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Es muss sichergestellt sein, dass ausreichend Personal vorhanden ist..
a) Zulassung nach § 15 TfV
b) Verfügung über Schulungsräume in Schleswig-Holstein oder Hamburg
c) Verfügung über einen stationären Fahrsimulator in Schleswig-Holstein oder Hamburg
Zulassung nach § 15 TfV
Es wird auf das Exposé verwiesen, welches auf der Vergabeplattform zu finden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D452218418 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.