Ausschreibung einer Fullservice-Werbeagentur für das Bildungszentrum der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1452
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Fullservice-Werbeagentur für das Bildungszentrum der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein
Ausschreibung einer Fullservice-Werbeagentur für die Beratung, Betreuung und Unterstützung des Bildungszentrums der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein bei der Entwicklung einer Personalwerbekampagne zur Nachwuchskräftegewinnung.
Malente
Ausschreibung einer Fullservice-Werbeagentur für die Beratung, Betreuung und Unterstützung des Bildungszentrums der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein bei der Entwicklung einer Personalwerbekampagne zur Nachwuchskräftegewinnung.
Der Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung (nach Rücksprache mit dem Auftraggeber) und hat eine Laufzeit von zwei Jahren, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit kann einmal durch die Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden. Eine Vertragslaufzeit von drei Jahren wird nicht überschritten.
Zur Angebotsphase (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen. Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 4 geeigneten Bietern vor, werden die 4 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung. Bei Gleichstand auf dem 4. Rang entscheidet das Los. Somit werden maximal vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung über die Anzahl der sozialversicherungspflichtig festangestellten Mitarbeiter.
3. Eigenerklärung, dass Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt des Zuschlags eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer branchenüblich angemessenen Mindestdeckungssumme von mindestens 500.000,- Euro – 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres
– für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen besteht und für die gesamte Vertragsdauer aufrechterhalten bleibt.
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter das folgende Sprachniveau erfüllen: Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“
7. Es sind 3 Referenzprojekte über in den letzten fünf Jahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) ausgeführte Leistungen, die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind,
in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen. Sollten nur 1 oder 2 Referenzprojekte eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss. Nicht eingereichte Referenzprojekte werden mit 0 Punkten bewertet.
Hinweis: Werden mehr als 3 Referenzprojekte vorgelegt, so fließt der Durchschnitt der je Referenzprojekt erzielten Punkte in die Bewertung ein.
8. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeber ausgewechselt werden darf. Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den Kernteam-Mitgliedern durch den Bewerber/Bieter kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht. Fällt ein Kernteam-Mitglied im laufenden Vergabeverfahren weg, so ist die Auftraggeber umgehend darüber zu informieren. Es ist eine geeignete Person mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung nachzubenennen. Andernfalls droht der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren mangels Eignung.
9. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen
Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
10. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch
in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser
Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.
Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf
nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 16. Januar 2024 an die GMSH, z.H. Frau Ute Armgardt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten. Alle
Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Angebotsschreiben (Formblatt).
12. ausgefülltes Excel-Preisblatt.
13. Preisblatt_Stückpreise
14. Preisblatt_Stunden_Tagessaetze
15. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
16. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
17. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns
18. Erklärung zu § 4 VGSH
19. Eigenerklärung Sanktionen Russland
20. Aussagekräftiges Konzept gem. Bewertungsmatrix.
21. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991452