Abschluss eines Rahmenvertrags für fachliche und technische Unterstützungsleistungen im Meldewesen / transaktionsbasierten Meldewesen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrags für fachliche und technische Unterstützungsleistungen im Meldewesen / transaktionsbasierten Meldewesen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Die IFB sucht einen Dienstleister für die fachliche und technische Unterstützungsleistungen im Meldewesen / transaktionsbasierten Meldewesen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Die Unterstützungsleistungen wird in zwei Losen ausgeschrieben.
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Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) für die Vertragslaufzeit beläuft sich für beide Lose zusammen auf 1.000 bis 1.500 Personentage (PT) und max. 2,1 Mio. €, je nach Umfang der Weiterentwicklung und der Projekttätigkeit. Die Schätzung geht von einem hälftigen Umfang 500-750 PT, maximal jedoch 1.000 PT für Los 1/Los 2 aus. Es besteht kein Anspruch auf die genannten PT je Los.
Beispiel: Wurden in Los 1, 1.000 PT beauftragt, können im Los 2 nur noch 500 PT beauftragt werden.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Fachliche Unterstützungsleistungen im Meldewesen / transaktionsbasierten Meldewesen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Hamburg.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (nachfolgend IFB genannt) ist die Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkte der Fördertätigkeit sind der soziale Wohnungsbau, Klima- und Umweltschutz, Wirtschafts- und Innovationsförderung.
Durch neue Anforderungen an die Fördertätigkeit, die sich aus politischen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben oder neuen Geschäftsfeldern ergeben, kommt es vermehrt zu erweiterten Anforderungen an das Personal und die bestehenden Systeme. Für spezielle Aufgabenstellungen plant die IFB daher, auf externes Personal in fachlichen und technischen Anforderungen zurückzugreifen. Die IFB strebt eine kontinuierliche, partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit für die gesamte Vertragslaufzeit an. Dafür sind Integrität, Flexibilität, Vertrauen, Zuverlässigkeit und Termintreue des zukünftigen Auftragnehmers wichtige Voraussetzungen. Im Vordergrund stehen die Qualität und die Kosteneffizienz der Dienstleistungen sowie die bestmögliche Absicherung des Betriebes und der kontinuierlichen Systementwicklung der eingesetzten Anwendungen.
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Die IFB nutzt die Meldewesensoftware Abacus360 der Firma Regnology in Verbindung mit der S2A-Schnittstelle (SAP to Abacus). Die S2A-Schnittstelle nutzt die Daten aus SAP GP, SAP CML (inklusive Sicherheiten), SAP TRM und SAP FI. Die IFB wird auf S4/HANA migrieren. Zusätzlich ist die Anbindung von SAP CMS geplant. Darüber hinaus erfolgt das transaktionsbasierte Meldewesen (AbacusTR) über REGIS-TR ebenfalls in Verbindung mit der S2A-Schnittstelle.
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Im Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen sind u.a. Meldepflichten zu erfüllen, Datenhaushalte zu steuern und Berichtsstrukturen umzusetzen
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Gegenstand der Beratungs-/Unterstützungsleistung können u.a. sein:
• Fachliche Beratung zur Abbildung von aufsichtsrechtlichen Sachverhalten und aktuellen regulatorischen Fragestellungen im Meldewesen (u.a. Neuerungen im CRR) einer Förderbank
• Fachliche Beratung zur Abbildung von Sachverhalten im transaktionsbasiertem im Meldewesen einer Förderbank
• Unterstützung und Beratung in fachlichen Fragestellungen zur Meldewesensoftware Abacus360 und AbacusTR.
• Regelmäßige Wartungsaufgaben bei Problemen in der S2A-Schnittstelle und den lau-fenden Meldungen
• Fachliche Begleitung bei der Erweiterung der bestehenden S2A-Schnittstelle oder der Einführung neuer Meldemodule und der Anpassung bestehender Meldemodule
• Erstellung von Fachkonzepten und fachlichen Mappings als Vorgabe für die techni-sche Umsetzung, mit entsprechenden Abstimmungen mit dem Softwarehersteller
• Erstellung eines fachlichen und technischen Projektplan / Umsetzungsfahrplan
• Erstellung von Testkonzepten inklusive der Definition geeigneter Testfälle
• Koordination und Durchführung von Tests, inklusive Testdokumentation
• Dokumentation von Mapping-Änderungen und neuer Mapping-Regeln
• Support der Produktivnahme
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Für diese Beratungsleistungen wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (maximal 4) jeweils für das Los 1 und das Los 2 geschlossen. Die Leistungsabnahme erfolgt auf Basis des Rahmenvertrags nach fallweiser Vereinbarung über die konkrete Aufgabenstellung und unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit und Qualifikation der jeweils angebotenen Berater. Die Durchführung des Mini-Wettbewerbs erfolgt unter Anwendung der Grundsätze gem. § 21 VGV. Entsprechend findet die Auswahl unter fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen statt. Es erfolgt die Auswahl auf Basis des wirtschaftlich günstigsten Angebots (Kombination aus den Kriterien „Kosten – 20%“, „Risiken – 10%“, „Vorgehensmodell – 20%“, „Personalressourcen – 30%“ und „Nachgewiesene Expertise – 20%“). Weitere Detaillierungen sind der Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die IFB hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig durch einseitiges Optionsrecht um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2028.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie die " Darstellung der besonderen Erfahrungen" und die "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben.
Es können max. 1.600 Punkte erreicht werden. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 960 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.600 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 6 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 6. & 7. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sechs Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Terminabsprachen für das Verhandlungsgespräch finden nach dem Angebotsschluss statt. Die Verhandlungsgespräche werde voraussichtlich für Los 1: KW 04 (22. - 26.01.2024) und Los 2: KW 05 (29.- 02.02.2024) durchgeführt.
Für diese Beratungsleistungen wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (maximal 4) jeweils für das Los 1 und das Los 2 geschlossen.
Technische Unterstützungsleistungen im Meldewesen / transaktionsbasierten Meldewesen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Hamburg.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (nachfolgend IFB genannt) ist die Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkte der Fördertätigkeit sind der soziale Wohnungsbau, Klima- und Umweltschutz, Wirtschafts- und Innovationsförderung.
Durch neue Anforderungen an die Fördertätigkeit, die sich aus politischen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben oder neuen Geschäftsfeldern ergeben, kommt es vermehrt zu erweiterten Anforderungen an das Personal und die bestehenden Systeme. Für spezielle Aufgabenstellungen plant die IFB daher, auf externes Personal in fachlichen und technischen Anforderungen zurückzugreifen. Die IFB strebt eine kontinuierliche, partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit für die gesamte Vertragslaufzeit an. Dafür sind Integrität, Flexibilität, Vertrauen, Zuverlässigkeit und Termintreue des zukünftigen Auftragnehmers wichtige Voraussetzungen. Im Vordergrund stehen die Qualität und die Kosteneffizienz der Dienstleistungen sowie die bestmögliche Absicherung des Betriebes und der kontinuierlichen Systementwicklung der eingesetzten Anwendungen.
...
Die IFB nutzt die Meldewesensoftware Abacus360 der Firma Regnology in Verbindung mit der S2A-Schnittstelle (SAP to Abacus). Die S2A-Schnittstelle nutzt die Daten aus SAP GP, SAP CML (inklusive Sicherheiten), SAP TRM und SAP FI. Die IFB wird auf S4/HANA migrieren. Zusätzlich ist die Anbindung von SAP CMS geplant. Darüber hinaus erfolgt das transaktionsbasierte Meldewesen (AbacusTR) über REGIS-TR ebenfalls in Verbindung mit der S2A-Schnittstelle.
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Im Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen sind u.a. Meldepflichten zu erfüllen, Datenhaushalte zu steuern und Berichtsstrukturen umzusetzen
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Gegenstand der technischen Unterstützungsleistung können u.a. sein:
• Technische Weiterentwicklung/Anpassung der S2A-Schnittstelle an Abacus360 sowie die Programmierung und Customizing
• Implementierung der fortlaufenden Neuerungen in die S2A-Schnittstelle zum CRR-Regelwerk
• Test der technischen Umsetzungen anhand geeigneter Testverfahren
• Dokumentation der technischen Mapping-Änderungen
• Aufbereitung der relevanten Daten zur Belieferung der Meldewesensoftware Abacus360 und AbacusTR
• Anbindung neuer Komponenten für das Meldewesen (z.B. SAP CMS)
• Wartung und Pflege der S2A-Schnittstelle (an Abacus360 und AbacusTR) und Durch-führung von Fehlerkorrekturen, Erweiterung von Funktionalitäten, Anpassungen durch die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Änderungen bestehender Meldeerfordernisse sowie durch den Geschäftsbetrieb der IFB zusätzlich entstehende Anpassungen und Meldeerfordernisse.
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Es wird ein EVB-IT- Dienstvertrag für das Los 2 (technische Unterstützungsleistung) geschlossen.
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Für diese Beratungsleistungen wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (maximal 4) jeweils für das Los 1 und das Los 2 geschlossen. Die Leistungsabnahme erfolgt auf Basis des Rahmenvertrags nach fallweiser Vereinbarung über die konkrete Aufgabenstellung und unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit und Qualifikation der jeweils angebotenen Berater. Die Durchführung des Mini-Wettbewerbs erfolgt unter Anwendung der Grundsätze gem. § 21 VGV. Entsprechend findet die Auswahl unter fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen statt. Es erfolgt die Auswahl auf Basis des wirtschaftlich günstigsten Angebots (Kombination aus den Kriterien „Kosten – 20%“, „Risiken – 10%“, „Vorgehensmodell – 20%“, „Personalressourcen – 30%“ und „Nachgewiesene Expertise – 20%“). Weitere Detaillierungen sind der Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die IFB hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig durch einseitiges Optionsrecht um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2028.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie die " Darstellung der besonderen Erfahrungen" und die "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben.
Es können max. 1.300 Punkte erreicht werden. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 780 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.300 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 6 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 6. & 7. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sechs Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Terminabsprachen für das Verhandlungsgespräch finden nach dem Angebotsschluss statt. Die Verhandlungsgespräche werde voraussichtlich für Los 1: KW 04 (22. - 26.01.2024) und Los 2: KW 05 (29.- 02.02.2024) durchgeführt.
Für diese Beratungsleistungen wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (maximal 4) jeweils für das Los 1 und das Los 2 geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020- 2022).
3.
Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweise für Los 1 gem. Auswahlmatrix:
4.
Darstellung der Kenntnisse in der Koordination von technischen Dienstleistern ("managed service" oder Rechenzentrums-Dienstleistern).
5.
Darstellung der Kenntnisse in der Regulatorik des transaktionsbasierten und aufsichtsrechtlichen Meldewesen.
6.
Darstellung der Kenntnisse in der fachlichen Beratung bei der Einführung neuer Meldemodule, Anpassung und Erweiterung bestehender Meldemodule.
7.
Darstellung der Ressourcenverfügbarkeit in Bezug auf die gewünschte Laufzeit des Vertrages und der fachlichen Qualifikation / Berufserfahrung der Mitarbeiter des Unternehmens.
8.
Darstellung der Kenntnisse im Applikationsbetrieb der Meldewesensoftware A360 (Abacus da Vinci, Abacus Native).
9.
Darstellung der Kenntnisse in der Administration innerhalb der Meldewesensoftware A360.
10.
Darstellung der Kenntnisse im Applikationsbetrieb der Anwendung AbacusTR.
11.
Darstellung der Kenntnisse im Bereich SAP-Schnittstellen (S2A) zur Meldewesensoftware A360 & AbacusTR.
...
Nachweise für Los 2 gem. Auswahlmatrix:
12.
Darstellung der Kenntnisse in der Koordination von technischen Dienstleistern ("managed service" oder Rechenzentrums-Dienstleistern).
13.
Darstellung der Ressourcenverfügbarkeit in Bezug auf die gewünschte Laufzeit des Vertrages und der fachlichen Qualifikation / Berufserfahrung der Mitarbeiter des Unternehmens.
14.
Darstellung der Kenntnisse im Applikationsbetrieb der Meldewesensoftware A360 (Abacus da Vinci, Abacus Native).
15.
Darstellung der Kenntnisse in der Administration innerhalb der Meldewesensoftware A360.
16.
Darstellung der Kenntnisse im Applikationsbetrieb der Anwendung AbacusTR.
17.
Darstellung der Kenntnisse im Bereich SAP-Schnittstellen (S2A) zur Meldewesensoftware A360 & AbacusTR.
Nachweis für Los 1 und Los 2:
18.
Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste der Wesentlichen in den letzten vier Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten vier Jahre (2020-2023).
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3 Zusätzliche Angaben.
19. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 6 ausgewählten Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18. Dezember 2023.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
...
20.
Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in anliegender Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
21.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der Auftraggeberschaft ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhaltene)
(max. 4 DIN A 4 Seiten).
22. Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 7 HmbVgG sowie § 48 VgV.
inkl. der Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
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Präsentationen/Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 04. KW 2024 für Los 1 und in der 05. KW 2024 für Los 2 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
...
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Postanschrift: Große Bleichen 270
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 40-42823-1690
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1517