Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes in Husby, Ingenieurplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 164/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulstraße 1
Ort: Hürup
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24975
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Stefan Blanke
E-Mail:
Telefon: +49 463488-16
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-huerup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes in Husby, Ingenieurplanung
Die Gemeinde Husby beabsichtigt das vorhandene Nahwärmenetz wesentlich zu erweitern. Eine Planung bis einschl. Leistungsphase 3 der HOAI liegt hierfür bereits vor.
Ein Auftragnehmer für die weiteren im Zuge der Maßnahme erforderlichen Ingenieurleistungen wird jetzt gesucht.
Gemeinde Husby Schulstraße 1 24975 Hürup
Die Gemeinde Husby ist Eigentümerin eines bestehenden Nahwärmenetzes mit 43 Hausanschlüssen. Die Wärmeerzeugung erfolgt derzeit noch über ein Erdgas-BHKW (50 kW el und 100 kW th) und einen Erdgasspitzenkessel. Die Heizzentrale befindet sich im Eigentum der Fa. enercity Contracting GmbH, die auch das gemeindeeigene Wärmenetz betreibt. Die Gemeinde Husby plant die Erweiterung des Wärmenetzes. Im Endausbau soll das Gemeindegebiet nördlich der Bahnlinie mit ca. 300 Abnehmern versorgt werden. Nicht zum Versorgungsgebiet gehören die Neubaugebiete Bregning West und Norderfeld.
Die Gemeinde Husby schreibt die Planungs- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 für die Erweiterung des Wärmenetzes aus. Ebenfalls mit dieser Vergabe soll die örtliche Bauüberwachung für die Bauleistungen vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtleistung
Ort: Bollinstedt
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
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Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Eignung:
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB6TK6
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-2785
Fax: +49 431988-3358
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de