Sonder-Kfz-Feuerwehr für Grubenwehr der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1229016-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sonder-Kfz-Feuerwehr für Grubenwehr der Wismut GmbH
Zum Transport von Einsatzausrüstung und Einsatzkräften ist die Beschaffung eines kombinierten Nutzkraftfahrzeuges mit Personenbeförderung erforderlich.
Außerdem ist der Umbau als Sonder-Kfz-Feuerwehr für die Grubenwehr der Wismut GmbH erforderlich. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten.
Das Grundfahrzeug soll ein Neufahrzeug mit Erstzulassung sein. Es muss grundsätzlich über genügend Stauraum verfügen, um als Mehrzweckfahrzeug / Gerätewagen geeignet zu sein.
08118 Hartenstein
Grundfahrzeug (Auszug aus Leistungsbeschreibung)
• Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. EURO 6
• Leistung mind. 130 kW
• zulässige Gesamtmasse des fertiggestellten Fahrzeuges: max. 7.500 kg
• Ausführung mit Hochdach
• Allradantrieb
• Federung, Dämpfung und Stabilisierung verstärkt
Mit Umbau als Sonder-KfZ-Feuerwehr mit Sonderausstattung und Laderaum.
Vor Fertigungsbeginn ist dem Auftraggeber die Werksplanung in Papierform und in digitaler Form (PDF-Format) vorzulegen. Nach Bestätigung dieser Unterlage erfolgt die Freigabe zur Fertigung und Lieferung.
Das voll ausgestattete Sonder-Kfz-Feuerwehr muss von einer autorisierten Prüforganisation abgenommen werden. Eine feuerwehrtechnische Abnahme aus Gründen der Feststellung der Zuwendungsfähigkeit ist nicht erforderlich.
Die Amtliche Zulassung des Fahrzeugs hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Nach der Übergabe erfolgt ein Funktionstest beim Auftraggeber mit gleichzeitiger Einweisung des Bedienpersonals.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonder-Kfz-Feuerwehr für Grubenwehr der Wismut GmbH
Ort: Stolpen
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01833
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: entfällt
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.