Bedeutung gesetzl Mindestlohns für Betriebe & Beschäftigte in Kurier-, Express-/Paketdienstbranche Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fabricestraße 8
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351563950
Fax: +49 35156395210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baua.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bedeutung gesetzl Mindestlohns für Betriebe & Beschäftigte in Kurier-, Express-/Paketdienstbranche
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung einer Studie über die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche.
Das Ziel dieser Studie ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigte und Betriebe in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche. Dabei liegt der Fokus der Studie auf dem Verständnis von Anpassungsreaktionen, Handlungen und Handlungsmotiven unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.
Die Studie soll Wissenslücken zur Wirkung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Teilbereich der Wirtschaft liefern, für den geeignete Daten aus Betriebs- oder Beschäftigtenbefragungen nicht zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Projekts soll ein qualitatives Forschungsdesign Anwendung finden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung einer Studie über die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche.
Das Ziel dieser Studie ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigte und Betriebe in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche. Dabei liegt der Fokus der Studie auf dem Verständnis von Anpassungsreaktionen, Handlungen und Handlungsmotiven unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.
Die Studie soll Wissenslücken zur Wirkung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Teilbereich der Wirtschaft liefern, für den geeignete Daten aus Betriebs- oder Beschäftigtenbefragungen nicht zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Projekts soll ein qualitatives Forschungsdesign Anwendung finden.
Folgende inhaltliche Themen sollen dabei untersucht werden:
• Auswirkungen der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde auf Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsintensität der Beschäftigten;
• Auswirkungen des Mindestlohns auf die Ertragslage und Wettbewerbssituation des Betriebs und die Wettbewerbs- und Kooperationsbeziehungen zwischen Betrieben;
• Mindestlohnbedingte Veränderungen in der betrieblichen Nachfrage nach und im Angebot von Beschäftigten, in der betrieblichen Arbeitsorganisation (z.B. Rationalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen) sowie im Personalbestand;
• Mindestlohnbedingte Folgen für die innerbetriebliche Lohnfindung und Lohnverteilung (z.B. für Beschäftigte in unterschiedlichen Tätigkeiten; Veränderungen bei Sonder- und Einmalzahlungen) sowie Auswirkungen auf Motivation und Arbeitszufriedenheit sowie auf das Betriebsklima;
• Auswirkungen des Mindestlohns auf Übergänge aus abhängiger Beschäftigung in Selbständigkeit sowie auf Übergänge aus abhängiger Beschäftigung in Schwarzarbeit (jeweils in beide Richtungen);
• Betriebliche Umsetzung des Mindestlohns einschließlich Fragen zu Compliance, Art der Arbeitszeitaufzeichnung und zum bürokratischen Aufwand.
Die Interviews sollen jeweils die wahrgenommenen Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, die Anpassungsreaktionen darauf, ihre Begründungen und Erwartungen sowie die Rahmenbedingungen, in denen sie stattfinden, beleuchten.
Es werden folgende Fallzahlen an Interviews erwartet:
• 25 Interviews mit Verantwortlichen der betrieblichen Entscheidungsebene (Geschäftsführung, Inhaber/-in, Personalleiter/-in) aus vom Mindestlohn betroffenen Betrieben.
• 25 Interviews mit vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten.
• 10 Interviews mit überbetrieblichen Akteuren.
Es sollen leitfadengestützte (halb-standardisierte) Interviews mit Verantwortlichen der betrieblichen Entscheidungsebene (Geschäftsführung, Inhaber/-in, Personalleiter/-in) aus vom Mindestlohn betroffenen Betrieben sowie mit vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten geführt werden.
Es ist folgender Zeitplan für das Projekt vorgesehen:
• 01. Dezember 2023 Beginn der Vertragslaufzeit
• 31. Mai 2024 Abgabe des Zwischenberichts
• Juni 2024 Präsentation der Ergebnisse aus dem Zwischenbericht auf einem Projektnehmer-Workshop
• 30. Nov. 2024 Abgabe des Endberichts (Entwurf)
• 31. Jan. 2025 Abgabe des finalen Endberichts
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Beleg über das Vorhandensein der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen wir einen Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vor, und fügen diesen als Anlage dieser Erklärung bei
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Als Beleg über das Vorhandensein der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legen wir
einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (in
branchenüblicher Höhe) sowie für Vermögensschäden (in branchenüblicher Höhe) mit einer aktuellen Gültigkeit
vor, und fügen diese als Anlage dieser Erklärung bei.
Alternativ Eigenerklärung mittels Formblatt 06.2 Erklärung zur Eignung Teil B.
- Eigenerklärung zur Umsatzstruktur
Gesamtumsatz des Bieters (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen wir Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre in Form von früher ausgeführten Forschungs-/Studienprojekten als Beleg für folgende Kenntnisse:
a) Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei der qualitativ-empirischen Erforschung der Umsetzung und Wirkung von Politikmaßnahmen auf Betriebe und Beschäftigte
b) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Anwendung gängiger qualitativ-empirischer Auswertungsverfahren
c) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Identifizierung, Rekrutierung und Befragung von Betrieben und Beschäftigten mittels leitfadengestützten Interviews
d) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Arbeitsmarktpolitik
e) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der kurzfristigen Umsetzung von Projekten mit vorgegebenem Zeitplan
ein.
Hinweis: Als Referenz werden auch wissenschaftliche Publikationen, die jeweils die oben genannten Kriterien erfüllt, anerkannt. Das Referenzblatt ist entsprechend auszufüllen. Die Publikation ist dem Angebot beizufügen.
Hinweis: Pro Kriterium ist mindestens ein Projekt zu nennen. Ein Projekt kann bei mehreren Kriterien genannt werden. Sollte ein und dieselbe Referenz/Publikation also für alle fünf Kriterien einschlägig sein, reicht diese aus und kann bei allen fünf Kriterien genannt werden. Für wissenschaftliche Publikationen gilt entsprechendes.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beschaffung ist eilbedürftig, da Beginn der Leistungserbringung bereits der 01. Dezember 2023 sein soll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.