Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und Weiterentwicklung der gesamtstädtischen ÖPNV-Konzeption während und zum Abschluss der Leistungsphase 1-2 der Stadtbahn Kiel.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und Weiterentwicklung der gesamtstädtischen ÖPNV-Konzeption während und zum Abschluss der Leistungsphase 1-2 der Stadtbahn Kiel.
Die Landeshauptstadt Kiel als Vorhabenträgerin des laufenden Stadtbahn-Projektes strebt die priorisierte Planung und Umsetzung der Kieler Stadtbahn und des weiteren ÖPNV-Angebotes an. Die Stabsstelle Mobilität führt die Funktion der Projektleitung aus, der Eigenbetrieb Beteiligungen führt die Funktion des ÖPNV Aufgabenträgers aus. In Kiel wird die Planung für den Bau einer neuen Stadtbahn nach BOStrab (Tram) vorangetrieben, um übergeordnete Zielstellungen im Bereich Verkehr und Klimaschutz zu erreichen. Das derzeitige Busangebot reicht demnach nicht aus, und bietet nicht das erforderliche Ausbaupotenzial, um die Zielstellungen des ÖPNV zu erfüllen. Dennoch ist und bleibt das Busangebot wesentlicher Bestandteil des zukünftigen städtischen ÖPNV Angebotes.
Kiel.
Mit dem Ratsbeschluss vom 17.11.2022 wurde der System- und Netzentscheid als Abschluss der Trassenstudie getroffen und die weitere Planung auf das ermittelte ca. 36km lange Stadtbahn (Tram) – System ausgerichtet.
Kern des dafür erforderlichen Finanzierungskonzeptes stellt die zukünftige angestrebte Bundesförderung nach dem GVFG zzgl. der angestrebten Komplementärförderung des Landes Schleswig-Holstein dar, ohne die ein Projekt dieser Größenordnung für die Landeshauptstadt Kiel nicht umsetzbar sein wird. Aus diesem Grund wurde bereits parallel zur Trassenstudie der Nutzen-Kosten-Indikator gemäß der Verfahrensanleitung zur standardisierten Bewertung ermittelt. Diese Ermittlung erfolgte noch nach der alten Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung 2016. Mit dem Start der Vorplanung im Januar 2023 wird das Netz nun infrastrukturell detaillierter betrachtet und die Linien- sowie Querschnittsfestlegung soll für das Gesamtnetz bis Ende 2024 vorliegen. Für diesen Prozess wird die Ermittlung von Nutzen-Kosten-Indikatoren nach der aktualisierten Verfahrensanleitung benötigt, die im Jahr 2022 in Kraft getreten ist. Zudem sind weitere Leistungen der Busnetzkonzeption für den sog. Mitfall und der Aktualisierung des Ohnefalls erforderlich, sodass für eine erste Inbetriebnahmestufe und das Gesamtnetz die Förderfähigkeit bestätigt werden kann und auf dieser Basis der Rahmenantrag zur Aufnahme in Kategorie C nach dem Bundes-GVFG gestellt werden kann.
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Aufgabenstellung:
Für die Inbetriebnahmestufe 1 und das Gesamtnetz ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr in der aktuell gültigen Version 2016+ durchzuführen. Dabei ist auch das fakultative Modul (Kapazitätsmodul) anzuwenden. Für die Inbetriebnahmestufe 2 ist die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen optional anzubieten.
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Die Inbetriebnahmestufen werden innerhalb der Bearbeitungszeit der Vorplanung abschnittsweise und teilweise überlappend bearbeitet, sodass eine kontinuierliche Leistungserbringung und Nachweisführung der Förderfähigkeit vorgesehen wird.
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Dafür ist neben der Mitfallbetrachtung der bereits grundsätzlich im Rahmen der Trassenstudie erstellte Ohnefall weiter anzupassen und mit Vertretern der Landeshauptstadt Kiel, des Landes und des Bundes abzustimmen und zu dokumentieren.
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Neben dem Ohnefall gilt es ebenfalls das Mitfall-Busnetz an die Anpassungen der Vorplanung im Verkehrsmodell für den Prognosefall 2035 zu überarbeiten und konzeptionell ebenfalls Infrastrukturmaßnahmen im Vorgriff auf die Stadtbahnrealisierung aufzuzeigen.
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Der Ohnefall und das Mitfallbusnetz sind entsprechend einer ersten Inbetriebnahmestufe zu erstellen, sodass auch die Förderfähigkeit, für die diese Ausbaustufe für sich ermittelt werden kann, sowie für das Gesamtnetz. Für eine zweite Inbetriebnahmestufe ist die Ohnefall- und Mitfall-Erstellung optional anzubieten.
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Im Ergebnis ist der Nutzen-Kosten-Indikator für die erste Inbetriebnahmestufe sowie für das Gesamtnetz zu bestimmen, der dazu dient, dem Land Schleswig-Holstein den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens nachweisen zu können und nach anerkannten Regeln die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens im Sinne des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) nachweisen zu können. Dies ist die Voraussetzung, um für das Vorhaben Zuschüsse des Bundes beantragen zu können. Die Bestimmung eines Nutzen-Kosten-Indikators für die Inbetriebnahmestufe zwei ist optional durchzuführen.
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Arbeitspakete:
Entsprechend der Aufgabenstellung wird die Leistung in getrennte Arbeitspakete unterteilt.
Die zeitliche Abstimmung der Arbeitspakete ist zu Beginn der Leistungserbringung mit dem Bearbeiter der Leistungsphase 1-2 abzustimmen und im fortlaufenden Prozess dem aktuellen Projektstand anzupassen.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und Weiterentwicklung der gesamtstädtischen ÖPNV-Konzeption während und zum Abschluss der Leistungsphase 1-2 der Stadtbahn Kiel.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 01. August 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
10. Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
11.
Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister vor Zuschlagserteilung einholen.
12.
Ausgefülltes Preisblatt (Formblatt).
13.
Darlegung des Konzepts, wie der Bieter generell den/die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen/Arbeitspakete abdecken wird und wie er eine kontinuierliche Leistungserbringung sicherstellt.
Dabei ist u.a. auf folgendes einzugehen:
- Lösungsansätze zur Bewältigung der Aufgabe (Problemstellung)
- Methodisches und praktisches
- Welche Daten und Informationen werden herangezogen und
- Welche Aspekte hierbei Berücksichtigung finden
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de