Rahmenvereinbarung über eine Dolmetschertätigkeit für das Jobcenter
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Denise Bauer
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über eine Dolmetschertätigkeit für das Jobcenter
Zum 01.06.2022 wurde durch gesetzliche Regelungen der Übergang der Zuständigkeit für die aus der Ukraine geflüchteten erwerbsfähigen Personen aus dem Bereich des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II eingeleitet.
Das Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg benötigt Dolmetscher*innen für ukrainisch-deutsch, die täglich im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.03.2024 im Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg persönlich anwesend sind:
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg.
Leistungsumfang
Anzahl der Dolmetscher:
3 Dolmetscher ukrainisch/russisch + Option bis zu 2 zusätzliche Dolmetscher russisch/ukrainisch
1 Dolmetscher arabisch + Option bis zu 2 zusätzliche Dolmetscher arabisch
Einsatzzeitraum der Dolmetscher ukrainisch/russisch:
Mo: 08:00 – 13:00 Uhr
Di: 08:00 – 13:00 Uhr
Mi: kein Einsatz
Do: 08:00 – 13:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Einsatzzeitraum der Dolmetscher arabisch:
Mo: 08:00 – 13:00 Uhr
Di: 08:00 – 13:00 Uhr
Mi: kein Einsatz
Do: 08:00 – 13:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Der Dolmetscher sollte auch kurzfristig buchbar sein. Die Anforderung durch das Jobcenter (Nutzung der Optionen) erfolgt 5 Arbeitstage vor Arbeitseinsatz.
weitere Leistungsbestandteile:
Sind schriftliche Unterlagen Gegenstand des Gesprächs, ist deren Inhalt ggf. in die jeweils andere Sprache zu übersetzen.
Die Dolmetscherin oder der Dolmetscher sollten vorzugsweise ukrainisch und russisch, mindestens aber entweder ukrainisch oder russisch sprechen. Zudem muss sie oder er fließend deutsch sprechen.
Eine gerichtliche Anerkennung ist nicht notwendig. Allerdings muss sie oder er ein Zertifikat erworben haben oder mindestens eine Referenz benennen oder eine Bestätigung vorlegen können, aus dem ihre Eignung zur Übernahme der Sprachmittlung hervorgeht.
Sollten sich die Sprachkenntnisse der Dolmetscherin oder des Dolmetschers während der Tätigkeit als unzureichend herausstellen, ist unverzüglich eine Ersatzdolmetscherin oder ein Ersatzdolmetscher zu stellen.
Sollte eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher ausfallen, hat der Auftragnehmer einen Ersatz zu stellen.
Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist in zwei Hauptstandorten vertreten, in welchen ein Dolmetschereinsatz erforderlich wird. Diese sind folgend aufgelistet:
1. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landsberger Allee 50/52
10249 Berlin
2. Jugendberufsagentur Berlin - Standort Friedrichshain-Kreuzberg
Charlottenstraße 87
10969 Berlin
Der Schwerpunkt der Einsätze wird auf Grund des Kundenaufkommens in der Landsberger Allee 50/52 erfolgen, dennoch sollen beide Standorte für einen Einsatz berücksichtigt werden
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über eine Dolmetschertätigkeit für das Jobcenter
Ort: Fernwald
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.
...
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19. Juli 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Eigenerklärung des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte, Gründungsdatum inkl. einer aussagekräftigen Darstellung des Unternehmens mit Angabe des Leistungsportfolios. (max. 6 DIN-A4-Seiten).
7. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
8. Preisblatt (Formblatt).
9. Angaben zur institutionellen und organisatorischen Struktur einschließlich Angabe zur Projektleitung (fester Ansprechpartner) und zur Vertretungsregelung bei Ausfall von eingeplanten Dolmetscher: innen.
10. Einreichung einer Erklärung, dass die Umsetzung der ausgeschriebenen Dolmetscherleistungen gem. den Anforderungen/Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfolgt.
11. Einreichung einer Eigenerklärung, das der aktuell gültige gesetzlichen Mindestlohn gezahlt wird gem. Mindestlohngesetz (MiLoG)
...
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
...
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 1
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090137613
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de