Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 0117-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bobritzsch-Hilbersdorf
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bobritzsch-hilbersdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
Die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf beabsichtigt, die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von zwanzig Jahren neu zu vergeben. Gegenstand des Auftrags sind die Betriebsführung für die Leuchtenköpfe und deren Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung sowie weitere Maßnahmen nach Bedarf.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf. Im Zuge dieser Ausschreibung soll ein Betreiber ermittelt werden, der das Eigentum an einem Teil der Leuchtenköpfe der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf erwirbt, diese auf energieeffiziente LED umrüstet und den Betrieb dafür übernimmt. Der Betreiber ist dann insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung verantwortlich. Daneben wird der Betreiber für die Instandhaltung und den Austausch der Leuchtmittel für ein kleineres Kontingent an Leuchtenköpfen verantwortlich. Darüber hinaus kann die Gemeinde den Auftragnehmer mit weiteren Maßnahmen wie dem Neu- und Rückbau von Beleuchtungsanlagen beauftragen.
Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:
- Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung,
- Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Gemeinde, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit für KAG-Beiträge),
- Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,
- regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchtenköpfen und den Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Beleuchtungsanlagen,
- Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Leuchtenköpfe,
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Gemeinde.
Zudem ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens zu einem Kaufpreis von 40.000 EUR (Umsatzsteuer nicht ausweisbar) Gegenstand der Ausschreibung, soweit dieses im Eigentum der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf steht. Entsprechend § 90 SächsGemO wird das Anlagevermögen nicht unter dem vollen Wert verkauft werden.
Unterschieden wird dabei zwischen drei Kategorien von Leuchtenköpfen:
- Kategorie 1 umfasst die ins Eigentum übernommenen und ersetzten Leuchtenköpfe: Aufgaben des Betreibers sind der Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung von 1035 Leuchtenköpfen nach § 7 bis § 9 des Vertragsentwurfs (Anlage A zur Allgemeinen Bieterinformation). Zu diesem Zweck erwirbt er das Eigentum an den Leuchtenköpfen nach § 5.
- Kategorie 2 umfasst ins Eigentum übernommene Leuchtenköpfe mit Ersatzleuchtmittel: Aufgaben des Betreibers sind der Austausch des Leuchtmittels (nicht des gesamten Leuchtenkopfes), der Betrieb und die Instandhaltung von 135 Leuchtenköpfen nach Maßgabe von § 7 bis § 9 des Vertragsentwurfs (Anlage A zur Allgemeinen Bieterinformation). Zu diesem Zweck erwirbt er das Eigentum an den Leuchtenköpfen nach § 5.
- Kategorie 3 umfasst nicht ins Eigentum übernommene Leuchtenköpfe: Aufgaben des Betreibers sind der Betrieb und die Instandhaltung von 109 Leuchtenköpfen nach § 7 und § 8 des Vertragsentwurfs (Anlage A zur Allgemeinen Bieterinformation). Die Erneuerung und der Eigentumserwerb sind nicht Vertragsgegenstand.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine
einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert
- Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Angebotsfrist)
- Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Eigenerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
- Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich
der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit,
etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen
- Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz sowie um (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bieters der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von
mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sachschäden. Ausreichend ist auch der
Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine
Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die zum Ende der Angebotsfrist nicht älter
als 6 Monate ist
- Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber,
Ansprechpartner, sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit; Referenzprojekte sind
vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau
von Beleuchtungsanlagen, sowie verwandte Tätigkeiten umfassen; mindestens eine Referenz muss einen
Umfang von 500 Lichtpunkten haben
- Angaben zu der dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden
personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals. Bezieht
sich der Bieter bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers,
so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen
sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen
- Angabe der Auftragsteile, die an Nachunternehmen werden werden sollen
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6W1L
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bieter bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.