Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 0117-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
Ort: Bobritzsch-Hilbersdorf
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bobritzsch-hilbersdorf.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ6W1L/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ6W1L
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 0117-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf beabsichtigt, die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von zwanzig Jahren neu zu vergeben. Gegenstand des Auftrags sind die Betriebsführung für die Leuchtenköpfe und deren Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung sowie weitere Maßnahmen nach Bedarf.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf. Im Zuge dieser Ausschreibung soll ein Betreiber ermittelt werden, der das Eigentum an einem Teil der Leuchtenköpfe der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf erwirbt, diese auf energieeffiziente LED umrüstet und den Betrieb dafür übernimmt. Der Betreiber ist dann insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung verantwortlich. Daneben wird der Betreiber für die Instandhaltung und den Austausch der Leuchtmittel für ein kleineres Kontingent an Leuchtenköpfen verantwortlich. Darüber hinaus kann die Gemeinde den Auftragnehmer mit weiteren Maßnahmen wie dem Neu- und Rückbau von Beleuchtungsanlagen beauftragen.

Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:

- Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung,

- Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Gemeinde, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit für KAG-Beiträge),

- Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,

- regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchtenköpfen und den Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Beleuchtungsanlagen,

- Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Leuchtenköpfe,

- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Gemeinde.

Zudem ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens zu einem Kaufpreis von 40.000 EUR (Umsatzsteuer nicht ausweisbar) Gegenstand der Ausschreibung, soweit dieses im Eigentum der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf steht. Entsprechend § 90 SächsGemO wird das Anlagevermögen nicht unter dem vollen Wert verkauft werden.

Unterschieden wird dabei zwischen drei Kategorien von Leuchtenköpfen:

- Kategorie 1 umfasst die ins Eigentum übernommenen und ersetzten Leuchtenköpfe: Aufgaben des Betreibers sind der Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung von 1035 Leuchtenköpfen nach § 7 bis § 9 des Vertragsentwurfs (Anlage A zur Allgemeinen Bieterinformation). Zu diesem Zweck erwirbt er das Eigentum an den Leuchtenköpfen nach § 5.

- Kategorie 2 umfasst ins Eigentum übernommene Leuchtenköpfe mit Ersatzleuchtmittel: Aufgaben des Betreibers sind der Austausch des Leuchtmittels (nicht des gesamten Leuchtenkopfes), der Betrieb und die Instandhaltung von 135 Leuchtenköpfen nach Maßgabe von § 7 bis § 9 des Vertragsentwurfs (Anlage A zur Allgemeinen Bieterinformation). Zu diesem Zweck erwirbt er das Eigentum an den Leuchtenköpfen nach § 5.

- Kategorie 3 umfasst nicht ins Eigentum übernommene Leuchtenköpfe: Aufgaben des Betreibers sind der Betrieb und die Instandhaltung von 109 Leuchtenköpfen nach § 7 und § 8 des Vertragsentwurfs (Anlage A zur Allgemeinen Bieterinformation). Die Erneuerung und der Eigentumserwerb sind nicht Vertragsgegenstand.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 240
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine

einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert

- Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Angebotsfrist)

- Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022

- Eigenerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

- Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich

der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit,

etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz sowie um (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bieters der

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von

mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sachschäden. Ausreichend ist auch der

Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine

Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird

- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die zum Ende der Angebotsfrist nicht älter

als 6 Monate ist

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber,

Ansprechpartner, sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit; Referenzprojekte sind

vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau

von Beleuchtungsanlagen, sowie verwandte Tätigkeiten umfassen; mindestens eine Referenz muss einen

Umfang von 500 Lichtpunkten haben

- Angaben zu der dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden

personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals. Bezieht

sich der Bieter bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers,

so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen

sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen

- Angabe der Auftragsteile, die an Nachunternehmen werden werden sollen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/11/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6W1L

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bieter bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.

Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2023

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