Entsorgung bzw. Verwertung von gefährlichen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 755004/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bergstraße 69
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet 4.3 Kaufmännisches Gebäudemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung bzw. Verwertung von gefährlichen Abfällen
Entsorgung bzw. Verwertung von gefährlichen Abfällen
TU Dresden
Dezernat 4 Gebäudemanagement
Bergstr. 69
01069 Dresden
Lösemittelgemische und Laborchemikalienreste in unterschiedlichen Mengen, Arten und Verpackungen müssen zur Verwertung, Behandlung bzw. zur Entsorgung übernommen werden.
Durch die vielfältige Zusammensetzung der Lösemittelgemische sind diese in der Regel nicht destillierbar.
Die durchschnittliche Anfall Menge beträgt:
- Giftige (halogenorganische) Lösemittel (070703): ca. 9000 bis 12000 kg/a (die
Lösemittelreste werden getrennt nach Klassen 3.1 + 6.1; halogenhaltig, brennbar, giftig)
- Andere organische Lösemittel, (070704): ca. 10000 bis 15000 kg/a (die Lösemittelreste werden getrennt nach Klassen 3.1; halogenfrei, brennbar)
- Laborchemikalienreste: 90000 bis 110000 kg/a (abhängig von Forschungsschwerpunkten)
Es besteht keine Mengengarantie.
Gesammelt wird in 5 / 10 / 20 /l PE-Kanistern, in UN zugelassenen Rollboxen im
Wechselsystem zur Abholung angemeldet.
In einzelnen Fällen ist eine Abholung in IBC Tanks im Tausch vorgesehen und an den
Außenstellen erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der aktuellen gültigen Zertifizierung für das Vorhandensein eines eigenen Sonderabfallzwischenlagers mit Behandlungsstatus (Schredder Anlage, chemisch-physikalische Behandlungsanlage, Umfüllmöglichkeit) - Nachweis der aktuellen gültigen Registrierung für das eANV (oder gleichwertiges System) und Erklärung der Möglichkeit einer Mitnutzung durch die TUD - Nachweis der aktuellen gültigen Zertifizierung zur Qualitätssicherung, Umweltmanagement oder ähnlichen (z.B. ISO 9001, EMAS) (optional)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.