Vergabe Gestaltung "Neue Störschleife - Wasser in die Stadt" Referenznummer der Bekanntmachung: 3144.07 AW / 61.52.35
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reichenstraße 23
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt der Stadt Itzehoe
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Gestaltung "Neue Störschleife - Wasser in die Stadt"
Die Kreisstadt Itzehoe ist ein Mittelzentrum mit rund 32.000 Einwohner*innen. Sie beabsichtigt den Bereich
der historischen Störschleife neu zu gestalten und so die Zuschüttung der alten Störschleife - als Teil
der Innenstadtsanierung in den 1970er Jahren - zu nivellieren. Zentrales Anliegen ist das stadtprägende
Element des Wassers wieder erlebbar zu machen und als identitätsstiftendes Element zu reaktivieren.
Bei der "Neuen Störschleife" wird es sich um ein tideunabhängiges künstliches Gewässer handeln, welches
entsprechend technisch umgesetzt und ausgerüstet werden muss. Die zu betrachtenden und beplanenden Flächen umfassen ca. 14.300 qm.
Weiteres siehe II. 2.4 der Bekanntmachung.
Steinburg 25524 Itzehoe
Die Kreisstadt Itzehoe ist ein Mittelzentrum mit rund 32.000 Einwohner*innen. Sie beabsichtigt den Bereich der historischen Störschleife neu zu gestalten und so die Zuschüttung der alten Störschleife - als Teil der Innenstadtsanierung in den 1970er Jahren - zu nivellieren. Zentrales Anliegen ist das stadtprägende Element des Wassers wieder erlebbar zu machen und als identitätsstiftendes Element zu reaktivieren. Die entsprechende Initiative geht auf den Verein Störauf e.V. zurück. Am 26.09.2021 wurde beim Bürgerentscheid mehrheitlich für eine "Neue Störschleife" gestimmt. Im Ergebnis soll der ehemalige Flussverlauf in Teilen nachempfunden werden. Dabei sollen hochwertige landschaftsplanerische Räume geschaffen werden, die Itzehoe attraktiver machen, kulturell ereichern und gleichzeitig, im innerstädtischen Bereich, lebendige Treffpunkte und Aufenthaltsräume schaffen. Die geplanten städtischen Grün-, Wasser- und Freiflächen im zentrumsnahmen Bereich leisten einen Beitrag zur Anpassung urbaner Räume an die Folgen des Klimawandels und sollen insgesamt zu einer Aufwertung der Itzehoer Innenstadt beitragen. Bei der "Neuen Störschleife" wird es sich um ein tideunabhängiges künstliches Gewässer handeln, welches entsprechend technisch umgesetzt und ausgerüstet werden muss. Die "Neue Störschleife" soll sich über eine Länge von ca. 490 m erstrecken. Bei einer derzeit angenommenen Breite von durch-schnittlich etwa 4 m ergibt sich daraus eine Wasserfläche von ca. 1.960 m², wobei erforderliche Querungen und eventuelle Engstellen
noch nicht berücksichtigt sind. Die zu betrachtenden und beplanenden Flächen umfassen ca. 14.300 m² und gliedern sich in 3 Teilbereiche.
Das Teilgebiet Mitte ist ca. 8.500 m² groß und umfasst den Bereich des Stadttheaters. Dieses Teilgebiet liegt im Bereich des Sanierungsgebietes "Innenstadt" und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geplant.
Hier soll eine Wasserfläche bzw. ein Wasserverlauf geschaffen werden, der die Neuordnung und Aufwertung des Theaterplatzes und Theaterumfeldes unterstützt. Die Anmutung soll urban und multifunktional sein und eine attraktive Gestaltung aufweisen, die innerstädtischen Charakter hat. Ziel ist es auch, diesen Bereich
als kulturellen und gastronomischen Schwerpunkt der Innenstadt weiterzuentwickeln. Entscheidend wird es zudem sein, Verbindungen und Anknüpfungspunkte zur weiteren Innenstadt zu ermöglichen und planerisch zu schaffen.
Teilbereich 1 - im Westen liegend mit ca. 3.850 m² - und Teilbereich 2 - im Osten liegend mit ca. 2.000 m² - werden mit dem Bundes-Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" unterstützt.
Zusammen sind sie ca. 5.850 m² groß. In Teilbereich 1 sind ein Wasserspielplatz und ein Wassergarten vorgesehen mit einer naturnahen Gestaltung. Die Wasserfläche/ der Wasserverlauf ist ca. 4 m breit auszubilden. In Teilbereich 2 soll die Wasserfläche/ der Wasserverlauf in etwa die gleiche Breite aufweisen,
darüber hinaus sollen hier naturnahe Grünflächen entstehen.
Das Projekt soll - vor allem in den Teilbereichen 1 und 2 - die urbane Biodiversität und räumliche Vielfalt erhöhen und zur Steigerung der Resilienz insbesondere gegenüber Sommerhitze beitragen. Im Ergebnis soll das Stadtklima verbessert werden. Obligatorisch sind eine barrierefreie Ausführung und die Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Insgesamt sollen Planungsleistungen im landschafts-/ freiraumplanerischen Bereich erbracht werden. Ebenso
sind Ingenieurbauwerke zu entwickeln und flankierend bzw. ergänzend eine Verkehrsplanung vorzunehmen.
Die Summe der Investitionskosten soll rund 16 Mio. Euro (brutto) nicht überschreiten. Das Verfahren ist bei der AIK-SH unter der Nummer 1116/22 registriert. Es handelte sich um einen nicht offenen, einphasigen landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und anschließendem Vergabeverfahren nach VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Gestaltung "Neue Störschleife - Wasser in die Stadt"
Postanschrift: Charlottenstraße 95
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6N28
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK86TBQ
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 95
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.