Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in 02625 Bautzen Referenznummer der Bekanntmachung: 23 227 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Frenzel
E-Mail:
Telefon: +49 3591-5251-23314
Fax: +49 3591-5250-23314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in 02625 Bautzen
Der Landkreis Bautzen als Auftraggeber beabsichtigt die Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in ein Objekt in 02625 Bautzen im Rahmen eines Vergabeverfahrens an fachkundige und leistungsfähige Auftragnehmer zu vergeben.
Bautzen, DE
Der Landkreis Bautzen vergibt als Leistung die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen am Standort 02625 Bautzen.
Die Leistung umfasst die folgenden Teilleistungen:
• Anmietung und Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft
• Unterbringung der vom AG aufzunehmenden Personen entsprechend den im Freistaat Sachsen geltenden rechtlichen Regelungen
• Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft
Betreibungsort - Angaben zur Gemeinschaftsunterkunft:
Die vom AG zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in der Stadt Bautzen und wurde in den vergangenen Jahren bereits als Notunterkunft zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern genutzt.
Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Kapazität von 100 Plätzen und ist vorgesehen für die Unterbringung von Familien, einzelnen Frauen und Männern. In der Vergangenheit war die Unterkunft durchgängig mit durchschnittlich 80 – 90 Personen belegt.
Die Gemeinschaftsunterkunft wird an den AN in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, der den jeweils geltenden bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
Anforderungen an das Unterbringungsobjekt
(1) Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen. Für ggf. bereits vorhandene Ausstattungsgegenstände gilt ebenso die Erhaltungs- und Ersatzbeschaffungspflicht.
(2) In Abhängigkeit von den Außentemperaturen, aber mindestens vom 01.10. bis zum 30.04. (Heizperiode) hat der AN für ausreichende Beheizung zu sorgen.
(3) Der AN hat durch Installation geeigneter Haustechnik im Objekt ständig und ausreichend Warmwasser und Strom zur Verfügung zu stellen sowie stets ausreichend zu Beheizen, zu Belüften und zu Beleuchten. Unterbrechungen in den Versorgungsleistungen sind unverzüglich zu beseitigen.
(4) Sofern erforderlich, sind Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben auf Kosten des AN durchzuführen.
(5) Die Unterhaltung bzw. Einrichtung einer zentralen Fernsehanlage (Kabel oder Satellit) geht auf den AN über.
(6) Der AN ermöglicht im gesamten Gebäude den Internetzugang (WLAN) für den untergebrachten Personenkreis - ggf. gegen ein Nutzungsentgelt.
(7) Nach § 6 der gültigen Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen besteht Anschluss- und Benutzungszwang und Überlassungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung (Landkreis). Die Anmeldung des Grundstückes mit Abfallbehältern hat durch den AN beim Landratsamt Bautzen, Wald, Natur, Abfallwirtschaft zu erfolgen.
(8) Der Winterdienst (Schneeräumung und Streupflicht) obliegt dem AN. Die Verkehrsflächen im Außenbereich, Zuwegungen sowie Anliegerflächen sind entsprechend zu beräumen.
(9) Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VWV Unterbringung vollständig und einheitlich mit Wohnmobiliar, Sichtschutz und Geräten aus. Dazu zählen folgende Mindeststandards pro Person:
• Separate Schlafgelegenheit einschließlich Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken
• abschließbarer Schrank oder ein Schrankteil
• ein Tischplatz mit Sitzgelegenheit
• eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern
• Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere Geschirr, Besteck, Töpfe sowie Bettwäsche und Handtücher in ausreichender Zahl
• Entsprechende Anzahl von Kochstellen (inkl. Abzugshauben), Spülen und Waschmaschinen
• Abfalleimer pro Zimmer
• notwendiges Reinigungsgerät stellt der AN zur Verfügung
(10) Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und Schädlingsbekämpfung ist Angelegenheit des AN. Er hat insbesondere Hygienematerialien wie Putz-, Reinigungs- und Waschmittel zur Verfügung zu stellen.
Option Verlängerung bis 31.01.2026, gem. Punkt B-5 Laufzeit der Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen an das Unterbringungsobjekt
(1) Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen. Für ggf. bereits vorhandene Ausstattungsgegenstände gilt ebenso die Erhaltungs- und Ersatzbeschaffungspflicht.
(2) In Abhängigkeit von den Außentemperaturen, aber mindestens vom 01.10. bis zum 30.04. (Heizperiode) hat der AN für ausreichende Beheizung zu sorgen.
(3) Der AN hat durch Installation geeigneter Haustechnik im Objekt ständig und ausreichend Warmwasser und Strom zur Verfügung zu stellen sowie stets ausreichend zu Beheizen, zu Belüften und zu Beleuchten. Unterbrechungen in den Versorgungsleistungen sind unverzüglich zu beseitigen.
(4) Sofern erforderlich, sind Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben auf Kosten des AN durchzuführen.
(5) Die Unterhaltung bzw. Einrichtung einer zentralen Fernsehanlage (Kabel oder Satellit) geht auf den AN über.
(6) Der AN ermöglicht im gesamten Gebäude den Internetzugang (WLAN) für den untergebrachten Personenkreis - ggf. gegen ein Nutzungsentgelt.
(7) Nach § 6 der gültigen Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen besteht Anschluss- und Benutzungszwang und Überlassungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung (Landkreis). Die Anmeldung des Grundstückes mit Abfallbehältern hat durch den AN beim Landratsamt Bautzen, Wald, Natur, Abfallwirtschaft zu erfolgen.
(8) Der Winterdienst (Schneeräumung und Streupflicht) obliegt dem AN. Die Verkehrsflächen im Außenbereich, Zuwegungen sowie Anliegerflächen sind entsprechend zu beräumen.
(9) Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VWV Unterbringung vollständig und einheitlich mit Wohnmobiliar, Sichtschutz und Geräten aus. Dazu zählen folgende Mindeststandards pro Person:
• Separate Schlafgelegenheit einschließlich Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken
• abschließbarer Schrank oder ein Schrankteil
• ein Tischplatz mit Sitzgelegenheit
• eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern
• Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere Geschirr, Besteck, Töpfe sowie Bettwäsche und Handtücher in ausreichender Zahl
• Entsprechende Anzahl von Kochstellen (inkl. Abzugshauben), Spülen und Waschmaschinen
• Abfalleimer pro Zimmer
• notwendiges Reinigungsgerät stellt der AN zur Verfügung
(10) Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und Schädlingsbekämpfung ist Angelegenheit des AN. Er hat insbesondere Hygienematerialien wie Putz-, Reinigungs- und Waschmittel zur Verfügung zu stellen.
Der AN sollte mehrjährige Erfahrung bei der Betreibung von Wohn-/Sammelunterkünften (z.B. Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber) mit einer vergleichbaren Größe wie das hier ausgeschriebene Objekt vorweisen können. Als Nachweis darüber sollen Referenzschreiben (max. 3) von Vertragspartnern den Angebotsunterlagen beigefüget werden welche den Vertragspartner, Ort, Unterbringungszahl und Ort des Objektes sowie besondere Referenzen bei der Betreibung und Betreuung des AN benennen.
Erreichbarkeit des Auftragnehmers
(1) Die Gemeinschaftsunterkunft muss während der Arbeitswoche Mo-Fr. von 7.00 Uhr – 17.00 Uhr, durch zwei Beschäftigte des AN in Form des Heimleiters und eines Mitarbeiters ständig besetzt sein. Darüber hinaus muss eine Kontaktaufnahme während der Geschäftszeiten mit den üblichen Kommunikationsmitteln (Telefon, Fax, E-Mail sowie postalisch) sichergestellt sein.
(2) Eingehende Nachrichten sind spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages abzuarbeiten und zu beantworten.
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft
Personal:
(1) Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN ein fachlich geeigneter Objektverantwortlicher (Heimleiter) einzusetzen. Dieser muss über mindesten 1 Jahr Berufserfahrung in einer leitenden Funktion einer sozialen Einrichtung/ Unternehmen verfügen.
(2) Durch den AN ist ein Verwaltungsmitarbeiter einzusetzen.
(3) Für die technische Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereiches ist ein Hausmeister einzusetzen.
(4) Sollte der ordnungsgemäße Betrieb der Unterkunft, insbesondere aus ordnungs- oder sicherheitsrechtlichen Gründen, mehr Personal erfordern, so stellt dieses der Betreiber in ausreichendem Maße zur Verfügung.
(5) Die Mitarbeiter haben über Fähigkeiten und Kenntnisse im Konfliktmanagement sowie der interkulturellen Kompetenz zu verfügen. Für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Tätigkeiten haben sie zudem die deutsche Sprache ausreichend zu beherrschen.
(6) Vor Aufnahme der Tätigkeit sind dem Landkreis folgende Nachweise vorzulegen:
• Berufsabschlüsse, Prüfungszeugnisse bzw. Qualifizierungsnachweise
• Führungszeugnis gem. § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), nicht älter als drei Monate
• Für Ausländer gültige Niederlassungserlaubnisse oder Erlaubnisse zum Daueraufenthalt EU oder gültige Bescheinigungen über das Aufenthaltsrecht freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. Gleichgestellten
Sofern bei Beginn der Tätigkeit o. g. Nachweise noch nicht vollständig vorliegen, kann das Personal vorläufig eingesetzt werden. Die Unterlagen sind umgehend nachzureichen.
(7) Der AN hat dem AG jährlich eine Aufstellung der in der Gemeinschaftsunterkunft beschäftigten Personen vorzulegen sowie den Nachweis über den Fortbestand des Wachschutzes nachzuweisen. Personaländerungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen
(8) Die soziale Betreuung der untergebrachten Personen ist kein Bestandteil der Ausschreibung. Diese erfolgt durch das Ausländeramt, Sachgebiet Integration und das ansässige Quartierbüro.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de