FH Kiel, Erneuerung Hörsaalgestühl inkl. Medientechnin, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23D10148
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Küterstraße 30, 24103 Kiel
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
FH Kiel, Erneuerung Hörsaalgestühl inkl. Medientechnin, Technische Ausrüstung
FH Kiel, Erneuerung Hörsaalgestühl inkl. Medientechnik, Fachplanung – Technische Ausrüstung ALG 4 und 5, LPH 2 bis 9
Kiel
In dem kleinen Hörsaalgebäude (Gebäude 8) FH Kiel befinden sich 5 Hörsäle
3 Hörsäle mit 125 Plätzen, Hörsaal 4 mit 90 Plätzen und Hörsaal 5 mit 70 Plätzen
Das Hörsaalgestühl der Hörsäle entspricht nicht mehr den ergonomischen und technischen Anforderungen und soll erneuert werden.
Im Zuge der Erneuerung des Hörsaalgestühls soll die Medientechnik auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.
Ausführungszeitraum
Die Umsetzung der Arbeiten ist in den Sommersemesterferien 2024, 2025, 2026 und 2027 anvisiert wird. Als Ausweichtermin wären noch die Wintersemesterferien möglich.
Die Umsetzung der Ausführung der Bauaktivitäten ist vorzugweise in den Sommersemesterferien möglich. Als Ausweichtermin wären noch die Wintersemesterferien in Betracht zu ziehen (Nachteil: kürzerer Ausführungszeitraum als Semesterferien).
Der Start in 2024 ist abhängig von der Erstellung FU-Bau, Ausschreibungsergebnissen und Lieferzeiten. Somit könnte der Start auch erst ins Jahr 2025 sich verschieben.
Umfang der Leistungen in den jeweiligen Hörsälen beläuft sich auf den Rückbau des abgängigen Gestühls, die Erneuerung der Unterkonstruktion des Gestühls inkl. Montage des neuen Gestühls, die anschließenden Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Elektroarbeiten und Installation der neuen Medientechnik (Akustik und Pulte)
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121007386 eingestellt.
Nach dem Grad der Eignung entsprechend den vorgelegten Nachweisen - vgl. III.1.1) bis III.1.3 lt. Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix
Stufenbeauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:
- Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt Teilnahmeantrag II-1 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Formblatt Teilnahmeantrag II-1 des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll.
- Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag II-1 und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind – gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen. Unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen zu den anderen Unternehmen muss der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag die vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten der anderen Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen II-3). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
- Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag II-1 und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers. Der Bewerber hat jedoch als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen.
- Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft II-2). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
3) Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 gem. Formblatt „Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte“
Vorzulegen sind:
1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 1.500.000 € für Personenschäden sowie 275.000 € für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
1) Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 7 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II-1-1 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen ist. Der Erbringungszeitraum wird zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (Abschnitt IV.2.2). Als „erbracht“ gelten Dienstleistungen, bei denen die Leistungsphase (LPH) 7 abgeschlossen ist und die LPH 8 mindestens begonnen wurde.
Hinweise für eine etwaige Auswahlentscheidung gem. Abschnitt II.2.9): 1. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung die ersten 3 Referenzen gemäß der vom Bewerber im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge zugrunde legen. 2. Im Zuge der Auswahlentscheidung werden die im Formblatt II-1-1 gemachten Angaben zur Referenz mit dem ausgeschriebenen Objekt und den zu vergebenden Leistungen verglichen und bewertet. Bewerber müssen bspw. damit rechnen, dass eine Referenz nicht die volle, sondern eine darunterliegende Punktzahl erhält, wenn die Referenzleistung zwar gem. den o.g. Anforderungen „erbracht“ (LPH 7 abgeschlossen und LPH 8 mindestens begonnen), insgesamt jedoch noch nicht beendet ist, bspw. weil die LPH 8 gerade erst begonnen wurde. Entsprechendes gilt bspw. für die Fälle, dass der Auftragswert der Referenzleistung weniger als 75% des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Dienstleistung beträgt, dass das Referenzobjekt in Bezug auf seine Planungsanforderungen (z.B. Honorarzone) hinter den Planungsanforderungen des ausgeschriebenen Objekts zurückbleibt, dass die ausgeführte Referenzleistung einen geringeren Leistungsumfang aufweist als die zu vergebende Dienstleistung (z.B. in Bezug auf die erbrachten LPH). Die vorstehenden Wertungshinweise sind nicht abschließend und können im Einzelfall je Referenz mit entsprechenden Folgen für die zu erreichenden Punkte auch in Kombination angewendet werden.
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers
4) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
5) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt.
Hinweise zur Bewerbung mit Nachunternehmern: siehe Punkt III.1.1) der Bekanntmachung und „Allgemeine Hinweise“ im Teilnahmeantrag (Formblatt II-1)
§ 75 VgV, § 56 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
- Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
1) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom 15.08.1974 (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
2) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Anwendung folgender CAD-Datenaustauschformate: DWG Format 2007 oder höher (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
3) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Nutzung der Dokumenten-Austauschplattform (Planteamserver) der GMSH (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
4)Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt ((Formblatt Erklärung nach § 4 VGSH)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an zu stellen. Fragen werden bis zum 07.11.2023 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121007386 veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
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Fax: +49 431-988-4702
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-599-1112
Fax: +49 431-599-1119
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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