LEADER Regionalmanagement Sachsenkreuz+ in 04736 Waldheim Referenznummer der Bekanntmachung: VB 68_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedermarkt 1
Ort: Waldheim
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04736
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sachsenkreuzplus.de/
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
LEADER Regionalmanagement Sachsenkreuz+ in 04736 Waldheim
Die LAG SachsenKreuz+ beabsichtigt die Vergabe des Regionalmanagements zur Realisierung der Aufgaben und Umsetzung der LES an qualifizierte Dritte. Dieser Dienstleister übernimmt geschäftsbesorgende Aufgaben der LAG.
Waldheim, DE
LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Prozesse im ländlichen Raum gefördert werden. Es ermöglicht den Menschen in ländlichen Räumen, ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln.
Mittels der sogenannten „LEADER-Methode“ soll die Regionalentwicklung fortschreiten. Dazu finden sich Vertreter öffentlicher, privates, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Interessengruppen zusammen, um die ländliche Entwicklung aktiv zu begleiten. Verschiedene Themen- bzw. Handlungsfelder sind zu berücksichtigen, relevante Akteure zu vernetzen und neue Denk- und Handlungsansätze zu wagen.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) des Vereins SachsenKreuz+ e.V. ist die tragende Säule der LEADER-Methode und für die Entwicklung und Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie verantwortlich. Die LAG organisiert sich seit Ihrer Gründung im Jahr 2007 in Form eines gemeinnützigen Vereins. Momentan besteht die LAG aus 25 Mitgliedern.
Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe SachsenKreuz+, das Entscheidungsgremium (EG) sowie zahlreiche Akteure im ländlichen Raum haben im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, Workshops, Onlinebefragung und Mitgliederversammlungen die Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen für die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 gemeinsam erarbeitet.
Die Umsetzung der LES und die Erfüllung der formellen Bedingungen der LEADER-Richtlinie sind mit einem hohen Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand verbunden, der einer zentralen Koordinierungsstelle, dem Regionalmanagement bedarf. Das Regionalmanagement trägt in erheblichem Maße Verantwortung für die Entwicklungsprozesse in der Region.
Der zeitliche Rahmen für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird zunächst auf den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 festgelegt. Anschließend kann der Vertrag im gegenseitigen Einverständnis bis zum 31.12.2029 verlängert werden, um eine angemessene Übergangszeit realisieren zu können
Option auf Verlängerung:
Der zeitliche Rahmen für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird zunächst auf den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 festgelegt. Anschließend kann der Vertrag im gegenseitigen Einverständnis bis zum 31.12.2029 verlängert werden, um eine angemessene Übergangszeit realisieren zu können
ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung Ihres Angebotes ebenfalls vorzulegen:
- Konzept zur Durchführung des Regionalmanagements
- Darstellung der Herangehensweise
- Personelles Einsatzkonzept, fachliche Lebensläufe
- Darlegung der Kenntnisse der regionalen Akteursstrukturen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen:
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
7) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuver-lässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in etwa eines Regionalmanage-mentes oder Projektsteuerung in der Regionalentwicklung
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet Regionalentwicklung oder Projektsteuerung in der Regionalentwicklung Welche Erfahrungen bestehen mit internationalen Projekten?
Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden.
5) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen:
für Personenschäden 1.000.000,00 €
für sonstige Schäden 250.000,00 €
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
-
Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.