Holzernte 2024_FOB Oberlausitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023FB06_059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paul-Neck-Str. 127
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3591216121
Fax: +49 3591216123
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smul.sachsen.de/sbs
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte 2024_FOB Oberlausitz
Holzernte komplett mit Rahmenvertrag mit dreimaliger Verlängerungsoption inkl. verschiedener Bedarfspositionen - 4 Lose
Revier Hermannsdorf
Revier Hermannsdorf
Holzernte und Rückung ca. 6387 Fm
siehe beigefügter Rahmenvertrag
Revier Lohsa
Revier Lohsa
Holzernte und Rückung ca. 3930 Fm
siehe beigefügter Rahmenvertrag
Revier Seidewinkel
Revier Seidewinkel
Holzernte und Rückung ca. 9267 Fm zzg. besondere Leistung Rückung/Hackung und Entsorgung Kronenmaterial im Bereich der Waldrandgestaltung ca. 750 Srm
siehe beigefügter Rahmenvertrag
Revier Neukollm
Revier Neukollm
Holzernte und Rückung ca. 7073 Fm zzg. besondere Leistung Aufarbeitung Windwurf ca. 1200 Fm
siehe beigefügter Rahmenvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
lt. Verttragsbedingungen
lt. Vertragsbediungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363