Neubau einer Mehrzweckhalle; Temporäre Fahrzeughalle Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.964.23

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Straße 31
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilienwirtschaft, 60.6
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CY1CZ3XKA6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CY1CZ3XKA6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Mehrzweckhalle; Temporäre Fahrzeughalle

Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.964.23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213221 Bau von Lagerhallen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anmietung einer Temporären 4-stelligen Fahrzeughalle für eine Grundstandzeit von 18 Monaten als Ersatzbau für die Unterstellung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptfeuerwache Kiel Westring 325 24116 Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch die Immobilienwirtschaft, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Kiel die Anmietung einer temporären Fahrzeughalle als Ersatzbau für die Unterstellung von Fahrzeugen und der Lagerung von Werkzeugen und Material. Die bisher genutzte Halle wird für die Schaffung eines Neubaus rückgebaut.

Die Stadt Kiel benötigt für den Umbau der Hauptfeuerwache, Westring 325, 24116 Kiel, auf dem Gelände der Feuerwache selbst, eine im Innenraum stützenfreie vierstellige Leichtbau-halle zum Abstellen von Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr inklusive vier Sektionaltoren mit Torsteuerung, drei gedämmte Stahltüren, eine davon mit Brandschutzanforderung. Bei

technischem Ausfall der Tore ist eine Reparatur innerhalb von 24 h zu gewährleisten. Die Halle soll in der Grundfläche L x B ca. 15m x 20m betragen mit einem Nachweis einer Typenstatik nach Eurocode (EC). Die Halle muss dauerhaft frostsicher bei mindestens 7°C sein.

Anzubieten ist die Lieferung und Montage, das Vorhalten, die Wartung und die Demontage einer Leichtbauhalle für eine temporäre Aufstellung und Nutzung in der Norddeutschen Tief-ebene für eine Grundstandzeit von insgesamt 18 Monate bis voraussichtlich Oktober 2025.

Dem ist hinzuzufügen, dass eine Schleuse zwischen Bestandgebäude und temporärer Leichtbauhalle vorgesehen ist. Die Schleuse selber ist nicht zu kalkulieren. Diese wird durch ein Zweitgewerk ausgeführt. Der AN hat eine Anschlussmöglichkeit an der Konstruktion der Leichtbauhalle vorzuhalten, an der das Zweitgewerk mit der Schleuse anschließen kann. Grundsätzlich dient die Schleuse als Witterungsschutz für Personaleinsätze.

Für die temporäre Fahrzeughalle sind alle notwendigen Leistungen und Nebenleistungen, die für die Lieferung, den Aufbau, der Wartung und für die Demontage benötigt werden einzukalkulieren. Hierzu zählen auch insbesondere benötigte Schwerlasthilfsmittel.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Leistungen im laufenden Betrieb der Feuerwehr stattfinden. Jegliche Tätigkeiten wie z. B. Materialanlieferung, Lagerung und die Baustelleneinrichtung sind im Vorwege mit der Feuerwehr abzustimmen und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Eine Behinderung der Feuerwehr, nicht nur in einer Alarmsituation, ist in jeglicher Art und Weise zu unterlassen.

Alle Ansprüche durch Dritte, die durch unsachgemäßen Einsatz der eingesetzten Mittel oder Verfahren des Auftragsnehmers an zu schaden kommenden Personen, Tieren, Pflanzen oder Gebäuden entstehen, gehen zu Lasten des Auftragsnehmers.

Für die Halle ist ein Bauantrag zur Einholung der Genehmigung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer einzureichen. Die Stellung eines Entwässerungsantrages ist nicht notwendig.

Bereitstellung Bauantragsunterlagen bis spätestens: Anfang Februar 2024

Bereitstellung Montageplanung bis spätestens: Mitte März 2024

Aufstellung der Halle nach Erteilung der Baugenehmigung spätestens nach 4 Wochen.

Avisierte Fertigstellung: bis spätestens Mitte April 2024

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/03/2024
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Wenn sich die Erstellung vom Neubau verzögert, muss eine Vertragsverlängerung erfolgen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2023
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/11/2023
Ortszeit: 08:00
Ort:

Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.

Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 07.11.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CY1CZ3XKA6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB

bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach

§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2023

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