Neubau einer Mehrzweckhalle; Temporäre Fahrzeughalle Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.964.23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Andreas-Gayk-Straße 31
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilienwirtschaft, 60.6
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Mehrzweckhalle; Temporäre Fahrzeughalle
Anmietung einer Temporären 4-stelligen Fahrzeughalle für eine Grundstandzeit von 18 Monaten als Ersatzbau für die Unterstellung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
Hauptfeuerwache Kiel Westring 325 24116 Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch die Immobilienwirtschaft, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Kiel die Anmietung einer temporären Fahrzeughalle als Ersatzbau für die Unterstellung von Fahrzeugen und der Lagerung von Werkzeugen und Material. Die bisher genutzte Halle wird für die Schaffung eines Neubaus rückgebaut.
Die Stadt Kiel benötigt für den Umbau der Hauptfeuerwache, Westring 325, 24116 Kiel, auf dem Gelände der Feuerwache selbst, eine im Innenraum stützenfreie vierstellige Leichtbau-halle zum Abstellen von Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr inklusive vier Sektionaltoren mit Torsteuerung, drei gedämmte Stahltüren, eine davon mit Brandschutzanforderung. Bei
technischem Ausfall der Tore ist eine Reparatur innerhalb von 24 h zu gewährleisten. Die Halle soll in der Grundfläche L x B ca. 15m x 20m betragen mit einem Nachweis einer Typenstatik nach Eurocode (EC). Die Halle muss dauerhaft frostsicher bei mindestens 7°C sein.
Anzubieten ist die Lieferung und Montage, das Vorhalten, die Wartung und die Demontage einer Leichtbauhalle für eine temporäre Aufstellung und Nutzung in der Norddeutschen Tief-ebene für eine Grundstandzeit von insgesamt 18 Monate bis voraussichtlich Oktober 2025.
Dem ist hinzuzufügen, dass eine Schleuse zwischen Bestandgebäude und temporärer Leichtbauhalle vorgesehen ist. Die Schleuse selber ist nicht zu kalkulieren. Diese wird durch ein Zweitgewerk ausgeführt. Der AN hat eine Anschlussmöglichkeit an der Konstruktion der Leichtbauhalle vorzuhalten, an der das Zweitgewerk mit der Schleuse anschließen kann. Grundsätzlich dient die Schleuse als Witterungsschutz für Personaleinsätze.
Für die temporäre Fahrzeughalle sind alle notwendigen Leistungen und Nebenleistungen, die für die Lieferung, den Aufbau, der Wartung und für die Demontage benötigt werden einzukalkulieren. Hierzu zählen auch insbesondere benötigte Schwerlasthilfsmittel.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Leistungen im laufenden Betrieb der Feuerwehr stattfinden. Jegliche Tätigkeiten wie z. B. Materialanlieferung, Lagerung und die Baustelleneinrichtung sind im Vorwege mit der Feuerwehr abzustimmen und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Eine Behinderung der Feuerwehr, nicht nur in einer Alarmsituation, ist in jeglicher Art und Weise zu unterlassen.
Alle Ansprüche durch Dritte, die durch unsachgemäßen Einsatz der eingesetzten Mittel oder Verfahren des Auftragsnehmers an zu schaden kommenden Personen, Tieren, Pflanzen oder Gebäuden entstehen, gehen zu Lasten des Auftragsnehmers.
Für die Halle ist ein Bauantrag zur Einholung der Genehmigung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer einzureichen. Die Stellung eines Entwässerungsantrages ist nicht notwendig.
Bereitstellung Bauantragsunterlagen bis spätestens: Anfang Februar 2024
Bereitstellung Montageplanung bis spätestens: Mitte März 2024
Aufstellung der Halle nach Erteilung der Baugenehmigung spätestens nach 4 Wochen.
Avisierte Fertigstellung: bis spätestens Mitte April 2024
Wenn sich die Erstellung vom Neubau verzögert, muss eine Vertragsverlängerung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 07.11.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CY1CZ3XKA6
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de