Verg.-Nr. 01d - Rückbau Operative Intensiv Referenznummer der Bekanntmachung: 01d
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friesenstraße 11
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bau- und Projektentwicklung
E-Mail:
Telefon: +49 43214051040
Fax: +49 43214051049
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fek.de
Postanschrift: Krim 2
Ort: Treia
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24896
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekten und Ingenieure
E-Mail:
Telefon: +49 4626184900
Fax: +49 46261849099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planungsring.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 01d - Rückbau Operative Intensiv
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der Baumaßnahme 2.-3. Bauabschnitt am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster im Bereich der Liegend-Vorfahrt der Notaufnahme. Die Abbrucharbeiten umfassen den Abbruch eines Gebäudeteils einer 2-geschossigen Intensivstation mit einer Teilunterkellerung und einer Technikzentrale auf dem Dach aus dem Baujahr 1996 und Abbrucharbeiten von kleineren technischen Bauwerken im angrenzenden Außenbereich. In kleinem Umfang sind auch Arbeiten auf und in dem angrenzenden Bestand auszuführen.
Die Arbeiten finden bei laufendem Krankenhausbetrieb in den angrenzenden Bauteilen statt.
24534 Neumünster, Holstein
Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster
Friesenstraße 11
Die abzubrechende Kubatur der Intensivstation beträgt 7.900m3.
Die abzubrechende Kubatur der übrigen Einzelbauteile beträgt 900m3.
Insgesamt sind ca. 3.300 t Abbruch der verschiedenen Baustoffklassen zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen..
Hinweis zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), §4 Vergabemindestlohn, repräsentative Tarifverträge: Es wird besonders auf die verpflichtende Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in §4 verwiesen (Formblatt 251).
Das Mindeststundenentgeld von 9,99 € brutto ist auch von sämtlichen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitnehmern einzuhalten.
Am 09. 04. 2022 ist im Rahmen des 5. EU-Sanktionspaketes die Verordnung (EU/2022/5766) in Kraft getreten. Verordnungen gelten unmittelbar und müssen, anders als Richtlinien, nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Art. 5k der Verordnung sieht für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der Schwellenwerte sowie für einzelne Bereichsausnahmen ab dem 09. 04. 2022 ein Verbot einer Beauftragung von russischen Staatsangehörigen oder in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: FEK Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster GmbH, Friesenstraße 11, 24534 Neumünster.
Es sind keine Bieter zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch abzugeben. (Nähere Angaben Formblatt 211)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D452158307 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/bieterassistent.
Hinweis zur Angebotsfrist:
Frist zur letztmaligen Stellung von Bieterfragen: Freitag, 01.11.2023 bis 12.00 Uhr
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen bis: Mittwoch, 08.11.2023.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).