WTD71 – Surendorf, Neubau Gebäude 1/2, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23D10086
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
WTD71 – Surendorf, Neubau Gebäude 1/2, Technische Ausrüstung
Planungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI 2021, stufenweise Beauftragung:
- Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, LPH 3 (tlw.) und 4 bis 9, Anl.-Gr. 1 bis 8
Der Neubau des Gebäudes 1 / 2 für das WTD 71 ist in der Liegenschaft WTD 71 Surendorf, Seestraße, 24229 Schwedeneck - Surendorf geplant.
Das zu bebauende Grundstück ist im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Es liegt zentral in der Liegenschaft und ist voll erschlossen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines kombinierten Büro-, Labor- und Werkstattgebäudes. Außerdem ist in der NW-Ecke des Gebäudes die neue Wache untergebracht, diese ersetzt nach Inbetriebnahme des Neubaus die vorhandene, alte Wache der Liegenschaft. Das Gebäude besitzt drei Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss und wurde im Rahmen der EW-Bau-Planungen bisher teilunterkellert geplant. Diese Teilunterkellerung soll zukünftig entfallen, die dort bislang untergebrachte Pelletheizanlage soll durch eine Wärmeversorgung mittels Wärmepumpe ersetzt werden. Dafür soll an der Gebäudeostseite erdgeschossig ca. 50 m² zusätzliche Netto-Gebäudefläche geschaffen werden.
Der Zugang zur Messplattform auf dem Dach des 3. Obergeschosses wird über das Treppenhaus und einen Aufzug gewährleistet. Die äußeren Abmessungen des Gebäudes betragen ca. 68,40 x 26,70 m. Die Traufhöhe des Staffelgeschosses liegt bei ca. 15,60 m über dem Gelände. Die Traufhöhe des Treppen- und Aufzugshauses beträgt ca. 20,00 m.
Die bisherige Planung gemäß vorgelegter EW-Bau ergibt folgende Planungskennwerte:
NF 1 – 7: 2.796 m²
BGF: 5.252 m²
BRI: 20.730 m³
Die Entwurfsplanung wurde in 2019 abgeschlossen und als EW-Bau eingereicht. Auf dieser Grundlage wurde im Juli 2023 eine IPU nach neuer RBBau erarbeitet und eingereicht.
Im Rahmen der weiteren Planungen ist zunächst die vorliegende Planung (Stand EW-Bau aus 2019) auf die aktuellen Randbedingungen hin fortzuschreiben und anzupassen und auf dieser Grundlage eine FPU nach neuer RBBau zu erstellen.
Teil der Gesamtmaßnahme ist auch der Abbruch der Bestandsgebäude 1 und 2. Der Abbruch kann teilweise erst erfolgen, wenn der Neubau in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben wurde und dieser den Umzug aus den Bestandsgebäuden bewerkstelligt hat. Die endgültigen Außenanlagen einschließlich Straßen und Parkplätzen können erst nach Abschluss aller Abbrucharbeiten des Bestandes final beschrieben werden.
Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121007269 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:
- Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll.
- Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag II-1 und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind - gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen.
- Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag II-1 und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
- Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft II-2). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
3) Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 gem. Formblatt „Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte“
Vorzulegen sind:
1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden sowie 3.000.000,00 € für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
Vorzulegen sind:
1) Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 8 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II-1-1 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen ist. Der Erbringungszeitraum wird zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (Abschnitt IV.2.2). Als „erbracht“ gelten Dienstleistungen, bei denen die Leistungsphase (LPH) 7 abgeschlossen ist und die LPH 8 mindestens begonnen wurde. Hinweise für eine etwaige Auswahlentscheidung gem. Abschnitt II.2.9): 1. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung die ersten 3 Referenzen gemäß der vom Bewerber im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge zugrunde legen. 2. Im Zuge der Auswahlentscheidung werden die im Formblatt II-1-1 gemachten Angaben zur Referenz mit dem ausgeschriebenen Objekt und den zu vergebenden Leistungen verglichen und bewertet. Bewerber müssen bspw. damit rechnen, dass eine Referenz nicht die volle, sondern eine darunterliegende Punktzahl erhält, wenn die Referenzleistung zwar gem. den o.g. Anforderungen „erbracht“ (LPH 7 abgeschlossen und LPH 8 mindestens begonnen), insgesamt jedoch noch nicht beendet ist, bspw. weil die LPH 8 gerade erst begonnen wurde. Entsprechendes gilt bspw. für die Fälle, dass der Auftragswert der Referenzleistung weniger als 75% des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Dienstleistung beträgt, dass das Referenzobjekt in Bezug auf seine Planungsanforderungen (z.B. Honorarzone) hinter den Planungsanforderungen des ausgeschriebenen Objekts zurückbleibt, dass die ausgeführte Referenzleistung einen geringeren Leistungsumfang aufweist als die zu vergebende Dienstleistung (z.B. in Bezug auf die erbrachten LPH) oder dass, wenn in diesem Verfahren Referenzen mit Objekten derselben Nutzungsart vorgelegt werden sollen, die Nutzungsart des Referenzobjekts nicht dieselbe Nutzungsart aufweist wie das ausgeschriebene Objekt. Die vorstehenden Wertungshinweise sind nicht abschließend und können im Einzelfall je Referenz mit entsprechenden Folgen für die zu erreichenden Punkte auch in Kombination angewendet werden.
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
3) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers
4) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
5) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt.
Hinweise zur Bewerbung mit Nachunternehmern: siehe Punkt III.1.1) der Bekanntmachung und „Allgemeine Hinweise“ im Teilnahmeantrag (Formblatt II-1)
§ 75 VgV, § 56 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
- Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
1) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom 15.08.1974 (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
2) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Anwendung folgender CAD-Datenaustauschformate: Technische Ausrüstung: DWG-Format 2007 oder höher (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
3) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Nutzung der Dokumenten-Austauschplattform (Planteamserver) der GMSH (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
4) Eigenerklärung, dass bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Beschäftigten eingesetzt werden, die Staatsbürger von Staaten sind, die auf der aktuellen Staatenliste stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an zu stellen. Fragen werden bis zum 07.11.2023 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121007269 unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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