Brief - und Paketdienste für den Landkreis Rotenburg (Wümme)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1473
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brief - und Paketdienste für den Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Rotenburg (Wümme) aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 27.
Brief – und Paketdienst
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 27.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Rotenburg aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 27.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (Brief- und Paketsendungen) in Stück: 1,2 Mio.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Rotenburg
Die ePZA müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Rotenburg aus.
Die ePZA müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (ePZA Sendungen) in Stück: 116.000.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brief – und Paketdienst
Postanschrift: Vorgebirgsstraße 49
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Rotenburg
Postanschrift: Fritz-Erler-Str. 9
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131-15-2943
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991473