Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816883-U02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken (3 Lose)
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg auf drei Industriellen Absetzanlagen (IAA) der Wismut GmbH.
Die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken umfasst die Wiederherstellung der maximalen hydraulischen Durchlässigkeit in den Bauwerken.
Dabei ist das Bauwerk entweder vollständig vom Bewuchs (von Gräsern bis hin zu Gehölzen) zu befreien oder grundhaft zu säubern. Bauwerk grundhaft säubern im Sinne dieser Ausschreibung bedeutet: Bewuchs (Moose, Gräser, Gehölze) lösen, abgelagerte Sedimente (Laub, Schlamm, Sand, Steine, ect.) lockern, Bewuchs und Sedimente vollständig aufnehmen und im jeweiligen Betriebsgelände der Wismut GmbH ablagern (Kippen bei Feststoffen bzw. Spülen bei Reinigungswässern).
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich IAA Helmsdorf (Los 1)
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
zu bearbeitende Fläche: 14.500 m²
Erstbearbeitung bis 31.12.2024
Zweitbearbeitung ab 01.01.2025 bis 31.12.2026
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 04.08.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich IAA Trünzig (Los 2)
08428 Langenbernsdorf
zu bearbeitende Fläche: 23.540 m²
Erstbearbeitung bis 31.12.2024
Zweitbearbeitung ab 01.01.2025 bis 31.12.2026
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 04.08.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich IAA Culmitzsch (Los 3)
07580 Seelingstädt / OT Zwirtzschen
zu bearbeitende Fläche: 26.275 m²
Erstbearbeitung bis 31.12.2024
Zweitbearbeitung ab 01.01.2025 bis 31.12.2026
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 04.08.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich IAA Helmsdorf (Los 1)
Postanschrift: Herschelstraße 11
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 375353607-0
Fax: +49 375353607-30
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich IAA Trünzig (Los 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich IAA Culmitzsch (Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.