Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge (Sanierungsgebiet Innenstadt)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstraße 12
Ort: Niebüll (Schleswig)
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): über: Amt Südtondern
E-Mail:
Telefon: +49 4661601330
Fax: +49 466160167330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niebuell.de/
Postanschrift: Marktstraße 12
Ort: Niebüll (Schleswig)
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): über: Amt Südtondern
E-Mail:
Telefon: +49 4661601330
Fax: +49 466160167330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niebuell.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge (Sanierungsgebiet Innenstadt)
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Niebüll im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Innenstadt" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne".
25899 Niebüll (Schleswig)
Siehe oben II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o.a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung des IEK, die über- oder unterschritten werden kann.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),
AK 2.: Größe der jährlichen Umsätze als Sanierungsträger (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu WL4 (30 %),
AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %).
Konkretisierende Festlegungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Teil A, Abschnitt V.6).
Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation
- PL 2: Keine Ausschlussgründe/Straftaten iSv § 123 GWB
- PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung
- PL 3: Zahlung Steuern und Abgaben
- PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
- PL 4.2: Kein Verstoß gegen AEntG, MiLoG
- PL 5: Keine Insolvenz (o.Ä.)
- PL 6: Keine schweren Verfehlungen
- PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
- PL 8: Erfüllung Voraussetzungen Sanierungsträger (§ 158 BauGB)
- PL: 9: Kein Bezug zu Russland im Sinne des EU-Sanktionsrechts
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge)
Bedingungen: EK-I Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- WL 1: Haftpflichtversicherungsdeckung
- WL 2: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht (soweit offenlegungspflichtig, sonst hilfsweise Bankerklärung
- WL 3: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)
- WL 4: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen als Sanierungsträger (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)
Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende finanzielle Stabilität; EK-VII Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VIII Hinreichende Größenordnung Umsätze mit geförderten vergleichbaren Sanierungsträgerleistungen.
Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen..
Zu EK-V: Deckung i.H.v. 1,5 Mio. EUR p.a. je für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss bestehen oder mind. für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer (nicht bloß Makler) zugesagt sein. Einzelheiten zur Berechnung vgl. Vergabeunterlagen.
EK-VII jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel mit 1.080.000 EUR doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VIII jedenfalls erfüllt bei spezifischen Umsätzen von jährlich im Mittel 266.000 EUR (also doppelt so hoch wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz aus Trägervergütungen) in den letzten 3 Jahren, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- TL 1: Referenzliste Sanierungsträgerleistungen (3 Jahre)
- TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre)
- TL 3: Angaben zum Unterauftragsanteil und zur Eignungsleihe
Kriterien: EK-IX Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-X Personalstärke; EK-XI Hinreichende Selbstausführung (kritische Aufgaben), ggf. ordnungsgemäße Eignungsleihe.
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen..
Zu EK-XI: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 48 Abs. 5 VgV).
Erfüllung der Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB, u. a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein.
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i.S.d. § 48 Abs. 5 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt die Auftraggeberin unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert (per eVergabe-Plattform mit Hinweis-E-Mail der Plattform an die dort registrierte E-Mail-Adresse). Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D452158321 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.