Unterstützungsleistungen zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Meldewesen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Meldewesen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 800 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - sucht max. zwei Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Meldewesen. Diese können im Rahmen von Projekten oder in der Linie erfolgen. Bei der IB.SH handelt es sich aufsichtsrechtlich um ein LSI (less significant institute) und Nichthandelsbuchinstitut.
Die IB.SH nutzt als Meldewesensoftware das Produkt Abacus360 der Regnology Group GmbH und setzt als Schnittstellenlösung zwischen Abacus360 und dem SAP-System die S2A-Schnittstelle, entwickelt von der Okadis Consulting GmbH ein.
Kiel.
Ausgeschriebene Unterstützungsleistungen sowie leistungsspezifische Anforderungen:
1. Beschreibung der Unterstützungsleistungen:
- Eigenverantwortliche Analyse aufsichtsrechtlicher Anforderungen hinsichtlich ihrer Relevanz und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs für die IB.SH
- Erstellung von Fachkonzepten und fachlichen Mappings in dem von der Bank vorgegebenen Format als Vorgabe für die technische Umsetzung
- Erstellung von Testkonzepten inklusive der Definition geeigneter Testfälle
- Test der technischen Umsetzung fachlicher Anforderungen inklusive Testdokumentation
- Dokumentation von Mappingänderungen und neuer Mappings
- Linienunterstützung in der einem Projekt nachgelagerten Stabilisierungsphase
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2. Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals (KO-Kriterien) siehe auch Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix und Nachweis Nr. 7 unter II.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
• Mind. 3-jährige Erfahrung in Umsetzungsprojekten mit aufsichtsrechtlichem Hintergrund
• Fähigkeit, komplexe Sachverhalte strukturiert darzustellen
• Sehr gute Kenntnisse der Meldewesensoftware Abacus360 native insbesondere des zugrundliegenden Datenmodells und der Möglichkeiten zur Fehleranalyse
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Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, mit den max. zwei Bietern, die die höchsten Punktzahlen erhalten haben, beabsichtigt. Die IB.SH behält sich das Recht vor, eine Rahmenvereinbarung auch mit 1 (einem) Bieter zu schließen, falls nur ein Angebot eingereicht wird und es allen Anforderungen der IB.SH vollständig entspricht.
Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl bei der Bewertung der Angebote gem. Matrix erreichen, ergibt sich die endgültige Platzierung der Bieter in Abhängigkeit vom höchsten Wert im Kriterium „Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“.
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Leistungsabruf unter der Rahmenvereinbarung
1) Der einzelne Leistungsabruf unter dieser Rahmenvereinbarung gestaltet sich wie folgt:
a)
Entsteht bei der Auftraggeberin konkreter Bedarf am Bezug von Unterstützungsleistungen im Bereich des Meldewesens, wird sie die beiden Rahmenvereinbarungspartner per Email zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
b)
Der Angebotsaufforderung wird die Auftraggeberin eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie eine Darstellung der maßgeblichen Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung beifügen (vgl. Absatz 2).
Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird die Auftraggeberin den Rahmenvertragspartnern ferner eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer diese per Email ein Angebot abgeben können.
c)
Nach Ablauf der Frist wird die Auftraggeberin alle fristgerecht bei ihr eingegangenen Angebote öffnen und mittels der zuvor festgelegten Zuschlagskriterien (s. Absatz 2) werten.
d)
Den Zuschlag für den Leistungsabruf wird die Auftraggeberin dem Rahmenvereinbarungspartner, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, per Email erteilen. Darüber hinaus wird zwischen diesem und der Auftraggeberin gemäß § 1 Abs. 2 eine Einzelvereinbarung geschlossen.
e)
Der unterlegene Rahmenvereinbarungspartner erhält per Email eine Absage.
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2) Die Festlegung der Zuschlagskriterien sowie die Gewichtung dieser Kriterien erfolgt in Abhängigkeit vom konkreten Leistungsabruf, so dass diese von Einzelabruf zu Einzelabruf variieren können.
Folgende Zuschlagskriterien sind dabei für alle Leistungsabrufe maßgeblich:
• Verfügbarkeit über den gewünschten Zeitraum nebst Beginn zum gewünschten Termin
• Qualifikationsniveau der jeweils für die Durchführung der Unterstützungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter des Rahmenvereinbarungspartners
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Höchstmengen der Rahmenvereinbarung:
Für die Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: max. 1.000 PT. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Ausschluss:
Anbieter, die nicht alle Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals gem. II.2.4 + III.1.3 der Bekanntmachung und P. II.2. der Leistungsbeschreibung einhalten können, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
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Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR. angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Meldewesen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Ort: Germering
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29. Juni 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
10.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung)
11.
Angebotsschreiben (Formblatt).
12.
Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GM.SH wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister vor Zuschlagserteilung einholen.
13.
Ausgefülltes Preisblatt gem. Leistungsbeschreibung.
14.
Darlegung des Konzepts, wie der Bieter generell den in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Bedarf der IB.SH während der Vertragslaufzeit (s. Ziffer II.2.7) abdecken wird und wie er eine kontinuierliche Leistungserbringung sicherstellt, d. h. insb., wie er auf einen ungeplanten längeren Ausfall des von ihm für die Leistungserbringung ursprünglich eingeplanten Personals reagiert.
15.
Aktuelles Datenschutz-/Sicherheitskonzept, das nach § 4 Abs. 3 der hier als Anlage 2 beigefügten „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“ beizufügen ist (KO-Kriterium).
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Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wird alle Informationen und Unterlagen, von denen sie im Rahmen dieser Ausschreibung Kenntnis erlangt, nur zur Bewertung der Bieter verwenden und deren Inhalte, auch über die Dauer dieser Ausschreibung hinaus, vertraulich behandeln.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de