Laserstrahlschmelzanlage mit integriertem Laser und großem Bauraum Referenznummer der Bekanntmachung: E_2023_PR463808
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Winterbergstraße 28
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351833913311
Fax: +49 351833913440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iws.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Laserstrahlschmelzanlage mit integriertem Laser und großem Bauraum
Für das Forschungsprojekt „SpreeTec neXt – Neue Fertigungstechnologien für Komponenten und Systeme der dezentralen Energietechnik“ soll eine neue oder neuwertige Laserschmelzanlage für die additive Fertigung von metallischen Großbauteilen angeschafft werden. Als neuwertig gilt eine Anlage, die maximal zu Vorführungszwecken zum Beispiel als Ausstellungstück genutzt wurde, jedoch bisher nicht industriell verwendet wurde wie Leih- oder Mietgeräte.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
weitere spezifische Leistungsanforderung siehe Ausschreibungsunterlage: "PR463808_VB_Anlage 1_Leistungsbeschreibung.pdf"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).