600562 Reinraumkleidung und Reinraummöppen im Mietsystem mit Aufbereitung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/50011633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
Abschnitt II: Gegenstand
600562 Reinraumkleidung und Reinraummöppen im Mietsystem mit Aufbereitung
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung, Belieferung, Dekontamination, Aufbereitung in einen sterilen Zustand, Überprüfung auf Beschädigungen und Austausch von Reinraumoberbekleidung, Reinraumzwischenbekleidung und sterilen Mehrweg-Wischmoppbezügen für das Dezernat Apotheke des UKSH Campus Kiel und Campus Lübeck, die zentrale Tierhaltung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein Campus Kiel, das Institut für Transfusionsmedizin des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel und die Klinik für Nuklearmedizin, Molekulare Bilddiagnostik und Therapie des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel.
24105 Kiel
23538 Lübeck
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung, Belieferung, Dekontamination, Aufbereitung in einen sterilen Zustand, Überprüfung auf Beschädigungen und Austausch von Reinraumoberbekleidung, Reinraumzwischenbekleidung und sterilen Mehrweg-Wischmoppbezügen für das Dezernat Apotheke des UKSH Campus Kiel und Campus Lübeck, die zentrale Tierhaltung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein Campus Kiel, das Institut für Transfusionsmedizin des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel und die Klinik für Nuklearmedizin, Molekulare Bilddiagnostik und Therapie des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
127 aa) Eignungskriterien
128 BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen
seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit
erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
129 BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes
darf nicht behördlich verboten worden sein.
130 NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund
gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung
nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124
und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt
die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. Ebenso darf kein unzulässiger Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen.
BF-III. Kein unzulässiger Bezug zu Russland: Ebenso darf kein unzulässiger Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen.
131 ab) Eigenerklärungen und Nachweise
132 PL 1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist. Sofern eine Umsatzsteuer-ID vorhanden ist, ist diese auch anzugeben.
133 PL 8: Eigenerklärung kein Russland Bezug: Eigenklärung über nicht Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen.
Sowie durch das Formblatt 124 LD.
134 ba) Eignungskriterien
135 EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000,00 €, für Vermögensschäden
mindestens 1.000.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.
136 EK-II: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Die vom Unternehmen erzielten Umsätze im Tätigkeitsbereich, welcher Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den vergangenen und abgeschlossen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen.
137 Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Umsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert von 300.000 Euro des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert.
138 bb) Eigenerklärungen und Nachweise
139 WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000. €, für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, ist schon mit dem Angebot Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssummen
auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
140 WL2: Eigenerklärung zu vergleichbarer Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
141 Zu III. 2.3 der Auftragsbekanntmachung werden die folgenden Eignungskriterien beschrieben
und entsprechende Eigenerklärungen und Nachweise verlangt:
142 ca) Eignungskriterien
143 EK-I: QM-Zertifizierung: Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig):
Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen.
144 EK-II: Hygienezeugnis: Gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL – GZ 992-1 und 992-2: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-1 und 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.
145 EK-III: Hygienemanagementzertifizierung: Gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Hygienemanagementzertifizierung nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Hygienemanagement nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
146 EK IV: Wäschemanagementkonzept: Mit dem Angebot ist ein Wäschemanagementkonzept einzureichen, in welchem der Bieter zu erläutern / zu beschreiben hat, wie er die in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen des Auftraggebers erfüllen will / wird bzw. wie er die gegenständlichen Leistungen erbringen will / wird - dies inklusive entsprechender Erläuterungen / Ausführungen zu den Themenkomplexen Qualitätsmanagement, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit, Bestellwesen und Rechnungslegung.
147 Qualitätsmanagement:
Der Bieter erläutert in seinem Wäschemanagementkonzept die wesentlichen Details seines Qualitätsmanagements. Dazu gehören auch Ausführungen zum Personal-, Auftrags- und Beschwerdemanagement sowie zur Leistungs- bzw. Qualitätskontrolle.
148 Der Bieter erläutert seinen Umgang mit kontaminierten sowie mangelhaften Reinraumartikeln. Er hat in diesem Zusammenhang auch Ausführungen darüber zu tätigen, inwiefern ein Standardverfahren zur Wiederaufbereitung von Zytostatikakontaminierten Reinraumartikeln vorhanden ist und – falls zutreffend – dieses Standardverfahren zu beschreiben / zu erläutern.
Des Weiteren hat der Bieter seinen Umgang mit auftretendem Schwund / abhanden gekommenen Reinraumartikeln zu erläutern. Der Bieter hat zudem Ausführungen zur Ausstattungsmenge des Auftraggebers im Verhältnis zum Wochenbedarf des Auftraggebers (z.B. 2:1; 3:1) zu tätigen.
149 Identifizierung und Rückverfolgbarkeit:
Der Bieter erläutert in seinem Wäschemanagementkonzept, wie die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Reinraumbekleidungsstücke und Reinraummöppe mittels Barcodes mit Einzelteilverfolgung erfolgt. Zwingende Anforderung hierbei ist, dass jedes Reinraumbekleidungsstück und jeder Reinraummopp einzeln nachverfolgt werden kann.
150 Bestellwesen und Rechnungslegung:
Der Bieter tätigt in seinem Wäschemanagementkonzept zudem Erläuterungen / Ausführungen zum Bestellwesen und zur Rechnungslegung (z.B. Gibt es hierfür ein Web-Portal und – falls zutreffend – wie ist dieses gestaltet?).
151 Der Nachweis ist dem Angebot als Anlage 04 beizufügen. Der Auftraggeber stellt kein Formblatt zur Verfügung.
152 EK-V: Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen verfügen. Diese ist durch mindestens 3 Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Dazu zählen Aufträge mit einem ähnlichen Auftragsvolumen von Auftraggebern aus dem Bereich Pharmaindustrie, Apotheken von Universitätsklinika sowie Apotheken von Klinikverbunden.
153 Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenz- projekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist.
154 Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind:
- Versorgung des jeweiligen Referenz-Auftraggebers mit mindestens folgender Reinraumbekleidung und -möppen als Mietwäsche:
o Zwischenbekleidung Hose nicht wasserabweisend, Zwischenbekleidung Oberteil nicht wasserabweisend
o Overall wasserabweisend, Overall nicht wasserabweisend
o Vollschutzhaube mit freiem Gesichtsfeld wasserabweisend, Voll-
schutzhaube mit freiem Gesichtsfeld nicht wasserabweisend
o Stiefel wasserabweisend, Stiefel nicht wasserabweisend
o Reinraumsocken nicht wasserabweisend
o steriler Wischmopp
155 cb) Eigenerklärungen und Nachweise
156 Zur Prüfung dieser Kriterien sind die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise
einzureichen:
157 TL 1: QM-Zertifizierung: Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig):
Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen.
158 TL 2 : Hygienezeugnis: Gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL – GZ 992-1 und 992-2:
159 Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-1 und 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.
160 TL 3: Hygienemanagementzertifizierung: Gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Hygienemanagementzertifizierung nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig):
161 Es ist nachzuweisen, dass ein Hygienemanagement nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen.
Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
162 TL 4: Wäschemanagementkonzept Mit dem Angebot ist ein Wäschemanagementkonzept einzureichen, in welchem der Bieter zu erläutern / zu beschreiben hat, wie er die in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen des Auftraggebers erfüllen will / wird bzw. wie er die gegenständlichen Leistungen erbringen will / wird - dies inklusive entsprechender Erläuterungen / Ausführungen zu den Themenkomplexen Qualitätsmanagement, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit, Bestellwesen und Rechnungslegung.
163 Qualitätsmanagement:
Der Bieter erläutert in seinem Wäschemanagementkonzept die wesentlichen Details seines Qualitätsmanagements.
Dazu gehören auch Ausführungen zum Personal-, Auftrags- und Beschwerdemanagement sowie zur Leistungs- bzw. Qualitätskontrolle.
Der Bieter erläutert seinen Umgang mit kontaminierten sowie mangelhaften Reinraumartikeln. Er hat in diesem Zusammenhang auch Ausführungen darüber zu tätigen, inwiefern ein Standardverfahren zur Wiederaufbereitung von Zytostatikakontaminierten Reinraumartikeln vorhanden ist und – falls zutreffend – dieses Standardverfahren zu beschreiben / zu erläutern.
Des Weiteren hat der Bieter seinen Umgang mit auftretendem Schwund / abhanden gekommenen Reinraumartikeln zu erläutern. Der Bieter hat zudem Ausführungen zur Ausstattungsmenge des Auftraggebers im Verhältnis zum Wochenbedarf des Auftraggebers (z.B. 2:1; 3:1) zu tätigen.
164 Identifizierung und Rückverfolgbarkeit:
Der Bieter erläutert in seinem Wäschemanagementkonzept, wie die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Reinraumbekleidungsstücke und Reinraummöppe mittels Barcodes mit Einzelteilverfolgung erfolgt. Zwingende Anforderung hierbei ist, dass jedes Reinraumbekleidungsstück und jeder Reinraummopp einzeln nachverfolgt werden kann.
165 Bestellwesen und Rechnungslegung:
Der Bieter tätigt in seinem Wäschemanagementkonzept zudem Erläuterungen / Ausführungen zum Bestellwesen und zur Rechnungslegung (z.B. Gibt es hierfür ein Web-Portal und – falls zutreffend – wie ist dieses gestaltet?).
166 TL 5: Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen verfügen. Diese ist durch mindestens 3 Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Dazu zählen Aufträge mit einem ähnlichen Auftragsvolumen von Auftraggebern aus dem Bereich Pharmaindustrie, Apotheken von Universitätsklinika sowie Apotheken von Klinikverbunden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formblatt TL 5 zur Verfügung.
167 Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenz- projekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbring
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
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