KUWEA, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Los 2 - PV Anlage DC-Seite Referenznummer der Bekanntmachung: 062 23/KUWEA/PV H46
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KUWEA, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Los 2 - PV Anlage DC-Seite
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig,
Komplexvorhaben KUWEA - 67KSM0005,
Haus 46, Errichtung einer Photovoltaikanlage,
Los 2 - PV Anlage DC - Seite, Module, Montagesystem, Wechselrichter
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Haus 46
Für die Errichtung einer 99 kWp PV-Aufdachanlage wird die Installation der PV-Module und Wechselrichter vergeben.
Darin enthalten ist Lieferung und Montage der PV-Module, Modulträger, Wechselrichter, Verkabelung und Blitzschutz, sowie Inbetriebnahme, Prüfung und Dokumentation.
einvernehmliche Festlegung der Abgabefrist gem. § 17 Abs. 7 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - PV Anlage DC-Seite, Module, Montagesystem, Wechselrichter
Postanschrift: Friedrichstraße 61
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046107
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.