Planung zur Generalinstandsetzung der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda am Standort Aue der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1220814-U53
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung zur Generalinstandsetzung der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda am Standort Aue der Wismut GmbH
Es sind Leistungen der Objekt- und Fachplanung der HOAI 2021 sowie weitere Besondere Leistungen zu erbringen:
- Ingenieurbauwerke nach HOAI: LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 9 sowie zugehörige jeweils optionale Besondere Leistungen in den LPH 8 bis 9;
- Technische Ausrüstung nach HOAI: Anlagengruppen 3, 4, 5 und 7.2, LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 9 sowie zugehörige Besondere Leistungen in den LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 6 und LPH 8 bis 9;
- Tragwerksplanung nach HOAI: LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 6 sowie zugehörige Besondere Leistungen in der LPH 3;
- Brandschutzplanung nach AHO Schriftreihe 17: LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4, 5 und 8 sowie zugehörige Besondere Leistungen in den LPH 1 bis 3 und jeweils optional in den LPH 4 bis 9;
- SiGeKo nach § 3 BaustellV: Leistungen während der Planungsphase (LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 5 und 6) sowie Leistungen während der Ausführungsphase (jeweils optional LPH 8).
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Aue
Wasserbehandlungsanlage (WBA) Schlema-Alberoda
Poppenwald 77
08280 Aue-Bad Schlema
Im Rahmen der Modernisierung der WBA Schlema-Alberoda ist geplant, nicht die verfahrenstechnischen Abläufe zur Behandlung des Flutungswassers zu verändern, sondern den mechanischen und elektrischen Teil der 1997/2000 errichteten Teilanlagen so weit zu modernisieren, dass ein Weiterbetrieb in der vorhandenen baulichen Konfiguration mindestens bis zum Jahr 2050 möglich ist. Schwerpunkt ist die Modernisierung der Immobilisierung, mit der Zielstellung der Optimierung der technologischen Abläufe. Eine weitere wichtige Zielstellung ist ebenfalls, mit der Modernisierung der Anlagentechnik nach Abschluss des Probebetriebes eine Fernüberwachung bzw. Fernsteuerung des Betriebes der WBA vom Dispatcher des Standortes Aue aus zu ermöglichen.
Es wurde bereits eine Grundlagenermittlung (LPH 1) und Vorplanung (LPH 2) zur Maßnahme durchgeführt. Diese Planungsunterlagen werden übergeben und müssen um folgende Teile ergänzt werden:
- Ersatz der Turbulentmischer für Chargenbetrieb mit eingebauten Zerhackern, Schaufeln und Messerköpfen;
- Photovoltaikanlage für die Dächer der Dosierstation Teilanlage 2, Betriebsgebäude, Lagerhalle und Verwaltungsgebäude inkl. Energiespeicher;
- Lüftungsanlage bzw. energieeffizienten Heizung der Schlammhalle und Dosierstation Teilanlagen 1 und 2.
Die Netto-Baukosten werden mit 3.897.490,15 Euro angenommen, davon KG 300 mit 183.350,00 Euro und KG 400 mit 3.714.140,15 Euro.
Es ergibt sich folgender Leistungsumfang:
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 12:
- Grundleistungen: LPH 1-2, LPH 3 sowie jeweils optional LPH 4-9;
- Besondere Leistungen: jeweils optional LPH 8 -9;
- anrechenbare Kosten: LPH 1-2 - 204.802,00 Euro, LPH 3-9 - 1.959.088,83 Euro.
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 15, Anlagengruppen 3, 4, 5 und 7.2:
- Grundleistungen: LPH 1-2, LPH 3 sowie jeweils optional LPH 4-9;
- Besondere Leistungen: LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 4-6 und LPH 8-9;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 3 - lufttechnische Anlagen: LPH 3-9 - 25.600,00 Euro;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen: LPH 1-2 - 431.000,00 Euro, LPH 3-9 - 1.169.183,00 Euro;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 5 - Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen: LPH 3-9 - 412.902,00 Euro;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 7.2: LPH 1-2 - 370.454,00 Euro, LPH 3-9 - 2.289.805,15 Euro.
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 14:
- Grundleistungen: LPH 1-2, LPH 3 sowie jeweils optional LPH 4-6;
- Besondere Leistungen: LPH 3;
- anrechenbare Kosten: LPH 1-2 - 100.000,00 Euro, LPH 3-9 - 657.486,02 Euro.
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Brandschutzplanung nach AHO Heft 17 vom Juni 2015:
- Grundleistungen: LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 4-5 und LPH 8;
- Besondere Leistungen: LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 4-9;
- Flächenäquivalent Aq: 2.944,47 m2.
* Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV:
- Leistungen während der Planungsphase (LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 5 und 6);
- Leistungen während der Ausführungsphase (jeweils optional LPH 8);
- voaussichtliche Bauzeit 24 Monate.
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 - 3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt.
Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Die Arbeiten sind in einem Betriebsgelände auszuführen, das unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend.
Die Arbeiten werden zudem im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung zur Generalinstandsetzung der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda am Standort Aue der Wismut GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.