Lieferung von Pegelausbaumaterial (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816638-U63
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Pegelausbaumaterial (3 Lose)
Die Wismut GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pegelausbaumaterial, welches für die Errichtung, Sanierung und zum Betreiben der Grundwasserbeobachtungsmessstellen im Rahmen den Monitorings benötigt wird und an die Sanierungsbereiche Ronneburg sowie Königstein der Wismut GmbH zu liefern ist, zu vergeben. Die Ausschreibung ist in 3 Lose gegliedert:
Los 1: Lieferung von 2.823 Stück Pegelmaterial aus Werkstoff PVC-U
Los 2: Lieferung von 600 Stück Linerrohren mit 1.200 Stück Endkappen aus Werkstoff PVC-U
Los 3: Lieferung von 370 Stück Pegelschutzrohren mit 350 Stück Muffen aus Werkstoff S235 JR verzinkt.
Bei den Mengenangaben der Lose handelt es sich um Schätzungen für 4 Jahre.
Pegelmaterial PVC-U
07580 Ronneburg
01824 Königstein
Lieferung von 2.823 Stück Pegelmaterial aus dem Werkstoff PVC-U. Die Filter-und Vollwandrohre nach DIN 4925, Teil 1 bis 3 und Werknorm sind dabei in verschiedenen Nennweiten, Gewindearten, Schlitzweiten und Körnungen als rahmenvertragliche Leistung an die Sanierungsstandorte Ronneburg und Königstein der Wismut GmbH zu liefern.
Das Pegelmaterial soll über folgende Gewindearten verfügen:
- R Rohrgewinde (Whitworth-Rohrgewinde) nach DIN 4925 Teil 1 unter Verweisung auf DIN 2999 Teil 1, zylindrisches Innengewinde und kegeliges Außengewinde, Steigung 11 Gang pro Zoll
- T Trapezgewinde nach DIN 4925 Teil 2 und Teil 3, Steigung 6 mm
- TNA Trapezgewinde nicht auftragend, Gewinde in die Wand geschnitten, Gewindedurchmesser und Steigung nach Werknorm
Die geschätzten Mengen für 4 Jahre:
Pegelmaterial DN 20: 172 Stück,
Pegelmaterial DN 50: 324 Stück,
Pegelmaterial DN 100 normalwandig: 336 Stück,
Pegelmaterial DN 100 starkwandig: 332 Stück,
Pegelmaterial DN 100 extra starkwandig: 342 Stück ,
Pegelmaterial DN 125 normalwandig: 425 Stück,
Pegelmaterial DN 125 starkwandig: 392 Stück,
Pegelmaterial DN 125 extra starkwandig: 500 Stück.
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.09.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Linerrohre mit Endkappen
07580 Ronneburg
Lieferung von 600 Stück Linerrohren und 1.200 Stück Endkappen aus dem Werkstoff PVC-U als rahmenvertragliche Leistung für den Sanierungsstandort Ronneburg der Wismut GmbH.
Die Linerrohre sollen über eine Baulänge von 980 mm mit beidseitigen glatten Ende, einen Außendurchmesser von 110 mm sowie einer Wandstärke 2,2 mm verfügen.
Dazu werden die passenden Endkappen benötigt.
Bei den Mengenangaben handelt es sich um Schätzungen für 4 Jahre.
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.09.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Pegelschutzrohre mit Muffen
07580 Ronneburg
Lieferung von 370 Stück Pegelschutzrohren und 350 Doppelmuffen aus dem Werkstoff S235 JR verzinkt als rahmenvertragliche Leistung für den Sanierungsstandort Ronneburg der Wismut GmbH.
Die Pegelschutzrohre mit Wandstärke 4,85 mm sowie dem Whiteworthgewinde nach DIN werden in unterschiedlichen Baulängen benötigt.
Bei den Mengenangaben handelt es sich um Schätzungen für 4 Jahre.
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.09.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigungszahl)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.