Rahmenvertrag über Planungsleistungen für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Mittelspannung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Liebigstr. 18 Haus B
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-leipzig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Planungsleistungen für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Mittelspannung
Das Universitätsklinikum Leipzig AöR beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen über Planungsleistungen für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Mittelspannung (Ertüchtigung Mittelspannungsschaltanlagen (MSSA) inkl. der Trafos, Niederspannungshauptverteilung (NSHV).
Für die perspektivische Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für eine moderne Universitätsmedizin in Leipzig werden die Ziele der strategischen Ausrichtung stetig weiterentwickelt und in eine Bauliche Entwicklungsplanung überführt. Damit die klinische Maximalversorgung durch das Universitätsklinikum Leipzig weiterhin gewährleistet werden kann, müssen infrastrukturelle Voraussetzungen für die im Rahmen der Baulichen Entwicklungsplanung zu realisierenden Hochbaumaßnahmen auf dem Campus der Universitätsmedizin Leipzig geschaffen werden. Die fehlenden Potenziale für die zukünftigen Leistungsbedarfe und die Defizite am Netz selbst, die die Wartungsfähigkeit zum Teil erheblich einschränken, bedürfen einer grundhaften Änderung der Grundnetzstruktur. Dies schließt auch Objekte außerhalb des Zentralstandortes mit ein.
Vor dem Hintergrund der benötigten wiederkehrenden gleichgearteten Planungsleistung in mehreren Bestandsobjekten soll eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Planungsleistungen im Zuge der oben beschriebenen Maßnahmen geschlossen werden. Die jeweils umzusetzende Einzelplanungsmaßnahme wird nach Abschluss der Rahmenvereinbarung in jeweils einer gesonderten Leistungsbeschreibung beschrieben und im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern beauftragt. Es wird dabei angenommen, dass die Art der Leistung, die jeweils als Einzelmaßnahme auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung per Einzelauftrag beauftragt wird, im Kern gleichbleibend ist und die objektbezogenen ggf. differierenden Rahmenbedingungen geringfügig in ihrer Abweichung untereinander sind. Es ist zu erwarten, dass Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Mittelspannung (Ertüchtigung MSSA inkl. der Transformators und Ertüchtigung NSHV, ein-schließlich Einbau von Fernwirktechnik) als voraussichtlich 11 Maßnahmen durchzuführen sein werden. Die Planung dieser Maßnahmen ist Gegenstand der Aufgabenstellung.
Das geschätzte Auftragsvolumen über 8 Jahre (Festlaufzeit von 4 Jahren mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre) beträgt ca. 12,6 Mio. Euro. Der Höchstwert (Abrufvolumen) des Auftrags wird auf 14.000.000,00 Euro festgelegt. Die Abrufe können daher bis zum maximalen Abrufvolumen (Höchstwert) von bis zu maximal 14.000.000,00 Mio. Euro erfolgen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald der Höchstwert erreicht ist.
Der Auftraggeber ist zur zweimaligen Verlängerung berechtigt. Nach Ablauf der Laufzeit von 4 Jahren verlängert sich der Vertrag zweimal um jeweils zwei weitere Jahre bis zu insgesamt 8 Laufzeitjahren, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der ersten zweijährigen Verlängerung schriftlich kündigt.
Der Auftraggeber ist zur zweimaligen Verlängerung berechtigt. Nach Ablauf der Laufzeit von 4 Jahren verlängert sich der Vertrag zweimal um jeweils zwei weitere Jahre bis zu insgesamt 8 Laufzeitjahren, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der ersten zweijährigen Verlängerung schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.
5. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Planung im Bereich Technische Ausrüstung) (2020-2022).
3. Nachweis des Versicherungsschutzes:
Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-)bestehen wird.
Bei Bietergemeinschaft: im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Bietergemeinschaft bzw. die für die Auftragsausführung gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung ist mit dem Angebot zusätzlich zur Eigenerklärung des Bieters eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (2-fach maximiert p.a.) in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 1,5 Mio. EUR für Vermögenschäden/sonstige Schäden.
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung zu Referenzen des Büros/Unternehmens (ab 2018) (jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers (auf Anforderung auch Benennung Ansprechpartner und Erreichbarkeit), des Auftragnehmers, der Referenzleistung, Wertes/anrechenbarer Kosten, Zeitpunkt Abschluss, eingesetzter Mitarbeiter und der Beschreibung mit Angabe des Leistungsanteils des Bewerbers).
Der Bieter muss Referenzprojekte seines Büros/Unternehmens nachweisen, die mit den aufgrund der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu beauftragenden Planungsprojekten vergleichbar sind und deren Leistungsphase 8 in den letzten 4 Jahren (ab 2020) abgeschlossen wurde.
2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe des aktuellen Standes, gegliedert nach Berufsgruppen.
zu 1.: mindestens 1 Referenzprojekt, das den folgenden Anforderungen (a) bis e) kumulativ entspricht:
a) es handelt sich um ein Projekt im Bereich Planung Mittelspannungsschaltanlagen und/oder Niederspannungshauptverteilungen,
b) welche in Verbindung mit der Infrastruktur eines Krankenhauses oder einer vergleichbaren Einrichtung (wie etwa mit Erfordernissen, dass das Stromnetz in einem 24/7-Betrieb unterbrechungsfrei betrieben werden muss) standen,
c) es wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI bearbeitet und abgeschlossen;
d) anrechenbare Kosten des Projekts von mindestens 3,5 Mio. Euro;
e) Abschluss Leistungsphase 8 ab 2020.
zu 2.: Der Bieter muss zum aktuellen Stand (Oktober 2023) die Verfügbarkeit von folgenden Berufsgruppen nachweisen:
- Mindestens 2 Ingenieure oder staatlich geprüfte Elektrotechniker
- Mindestens 2 Objektüberwacher
§ 75 Vergabeverordnung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen nebst Formblättern, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen.
2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Bieterbogen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/
Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
Bei Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist.
Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform über die Vergabeplattform eingereichte Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Bieterfragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Bieterfragen“ zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 26. Oktober 2023, Ortszeit: 12 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden (dies ist keine Ausschlussfrist). Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene und fehlende und/oder unvollständige leistungsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Der Auftraggeber behält sich vor abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341/9773800
Fax: +49 341/9771049
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341/9773800
Fax: +49 341/9771049