KISS-Kiel Blindenorientierungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 83.2.901.23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holstenstraße 106-108
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Beteiligungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
Ausstattung sämtlich KVG-Fahrzeuge mit Bluetooth-Empfängern und weiterer Technik und Einführung einer
App für ein Orientierungssystem für Blinde an Haltestelle
Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt ein Orientierungssystem für Blinde und
seheingeschränkte Menschen an Haltestellen in Kiel zum Auffinden des richtigen Fahrzeugs einzuführen. Durch
den Einsatz von Bluetooth-Technik soll die Ansage von Liniennummer und Ziel eines Fahrzeuges, welches sich
im Haltestellenbereich befindet, sowie ein Auffindeton automatisiert ausgelöst werden können. Hierfür soll eine
Kombination von einer Smartphone-Fahrgast-App bzw. einem Handsender auf Fahrgastseite und Technik im
Fahrzeug zum Einsatz kommen.
Erweiterung der Einbauleistung ohne Eigenleistung der KVG; Text-to-speech-Engine
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Honnef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html