Strom- /Erdgasbelieferung der Stadt Crimmitschau für 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 108603-SG23V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Crimmitschau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08451
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.crimmitschau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://first-energy.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Strom- /Erdgasbelieferung der Stadt Crimmitschau für 2024-2025
Strom- /Erdgasbelieferung der Stadt Crimmitschau für 2024-2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 108603-SG23V
Gas
Crimmitschau, DE
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für 15 SLP Abnahmestellen, benötigt die Stadt Crimmitschau (Auftraggeber) für
den Zeitraum vom 01.01.2024 06:00Uhr bis 01.01.2026; 6:00 Uhr eine neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende
Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus den Ergebnissen einer vorhergehenden Markterkundung und den daraus hervorgehenden, sehr kurzen Bindefristen am Energiemarkt in Verbindung mit der vergaberechtlichen Erleichterung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Anwendung von dringlichen Vergaben laut eines Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022. zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (auch für die Energieversorgung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gas
Postanschrift: Schwerborner Straße 30
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.