Todendorf, Panker – Erneuerung der Wärmeversorgung einschließlich Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23D00269
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Küterstraße 30, 24103 Kiel
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Todendorf, Panker – Erneuerung der Wärmeversorgung einschließlich Gebäudeautomation
Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, Anl.-Gr. 1,4,5 und 8, LPH 5 - 9 sowie Anl.-Gr. 2, LPH 2,3 und 5 – 9
Todendorf / Panker
Auf der Liegenschaft der Bundeswehr in Todendorf / Panker ist die Wärmeversorgung, das Wärmeversorgungsnetz (WVN oder Nahwärmenetz), die Wärmeversorgungsübergabestationen incl. Warmwasserbereitung in den Gebäuden sowie die Gebäudeautomation (GA) zu sanieren. Darüber hinaus wird parallel auch der Hochbau aufgrund des Brandschutzes und Baualters saniert. Die zentrale Wärmeversorgungsanlage (ZVA) bzw. das Heizwerk befindet sich im Gebäude 51. Das Nahwärmenetz im Bestand teilt sich auf in einen südöstlichen Teilstrang und einen nordwestlichen Teilstrang zur Wärmeversorgung der Gebäude auf der Liegenschaft. Der südöstliche Teilstrang ist bezgl. des Baualters wesentlich älter als der nordöstliche Teilstrang. Parallel zum südöstlichen Teilstrang liegt eine Warmwasserleitung und eine Zirkulationsleitung der zentralen Warmwasserbereitung im Beton-Haubenkanal. Parallel zum nordwestlichen Nahwärmenetz ist kein Trinkwarmwassernetz mehr in Betrieb. Das Nahwärmenetz ist erdverlegt und bereits in Kunststoffmantelrohr-Bauweise errichtet. Die Prioritäten der Sanierung erfolgen daher strategisch u.a. nach Baualter bzw. Abnutzung der Anlagentechnik, der Trinkwasserhygiene sowie nach abgestimmter Folge zwischen den am Bau Beteiligten:
Prio 1: Außerbetriebnahme des hygienisch problematischen und abgängigen zentralen Trinkwarmwassernetzes der Liegenschaft. Das zentrale Trinkwasser-Netz existiert nur noch parallel zum südöstlichen Strang des Nahwärmenetzes. Als Voraussetzung für die Außerbetriebnahme müssen die noch nicht auf gebäudezentrale Trinkwarmwasserbereitung umgestellten Gebäude bzw. deren Wärmeversorgungsunterstationen saniert werden.
Prio 2 Außerbetriebnahme des südöstlichen Nahwärmenetzes aufgrund des höheren Baualters (gegenüber dem nordwestlichen Netz). Der neue Teilstrang des zu errichtenden Wärmeversorgungsnetz muss für den südöstlichen Teil der Liegenschaft neu aufgebaut und in Betrieb sein. Dazu können parallel alle übrigen Wärmeversorgungsunterstationen im südöstlichen Teil der Liegenschaft saniert und in Betrieb genommen werden.
Prio 3: Außerbetriebnahme des nordwestlichen Bestands-Nahwärmenetzes sowie Umbau der noch nicht im Bestand umgebauten Wärmeversorgungsunterstationen. Als Voraussetzung dafür sind die zu sanierenden Wärmeversorgungsstationen im nordwestlichen Teil der Liegenschaft zu sanieren und der nordwestliche Teilstrang des neu zu errichtenden Nahwärmenetzes muss saniert und in Betrieb sein.
Prio 4: Die Sanierung der Anlagentechnik des Heizwerks soll nach Festlegung durch die fachaufsichtsführende Ebene und die Bundeswehr u.a. aufgrund der volatilen Änderungen durch die Gesetzgebung sowie möglicher technologischer Änderungen erst nach Fertigstellung des vollständigen Nahwärmenetzes sowie aller zu sanierenden Unterstationen geplant werden. Eine dynamische Anpassung der Wärmeversorgung bleibt vorbehalten.
Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121005502 eingestellt
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Todendorf, Panker – Erneuerung der Wärmeversorgung einschließlich Gebäudeautomation
Postanschrift: Sophienblatt 40
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen.
Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
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Telefon: +49 431-599-2300
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Internet-Adresse: http://www.gmsh.de