Antragsbearbeitung Fördergeschäft (Zuschüsse und Darlehen) für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Referenznummer der Bekanntmachung: SAB-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gerberstr.5
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Antragsbearbeitung Fördergeschäft (Zuschüsse und Darlehen) für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Los 1: Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die förder- und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter sowie Schlussbearbeitung von Förderanträgen im Rahmen von Landes-, Bundes- oder EU-Programmen. Weiterhin sollen Förderprogramme, insbesondere Corona-Soforthilfe Darlehen und Coronazuschüsse, im Rahmen der Bestandsbetreuung und nach Kündigung bzw. Widerruf weiterbearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweise, Kredithandbücher) und sonstigen Verlautbarungen (bspw. FAQ des Bundes, des Landes, der EU).
Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen, u.a. des Bundes, der SAB oder anderer Anbieter.
Los 2: Der Leistungsgegenstand betrifft die Erstellung von Entwürfen für Widerspruchsbescheide. Gegenstand der Widerspruchsverfahren sind Entscheidungen in folgenden Corona-Zuschussprogrammen:
• Soforthilfe
• Überbrückungshilfe I
• Überbrückungshilfe II
• Überbrückungshilfe III
• Überbrückungshilfe III Plus
• Überbrückungshilfe IV
• Neustarthilfe
• Neustarthilfe Plus
• Neustarthilfe 2022
• Novemberhilfe
• Dezemberhilfe
• Härtefallhilfen.
Rahmenvereinbarung „Bearbeitung von Zuschuss- und Darlehens-Förderprogrammen“
Leipzig, DE
Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die förder- und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter sowie Schlussbearbeitung von Förderanträgen im Rahmen von Landes-, Bundes- oder EU-Programmen. Weiterhin sollen Förderprogramme, insbesondere Corona-Soforthilfe Darlehen und Coronazuschüsse, im Rahmen der Bestandsbetreuung und nach Kündigung bzw. Widerruf weiterbearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweise, Kredithandbücher) und sonstigen Verlautbarungen (bspw. FAQ des Bundes, des Landes, der EU).
Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und
Bearbeitungssystemen, u.a. des Bundes, der SAB oder anderer Anbieter.
Bei Angebotsabgabe auf Los 1 sind folgende Unterlagen einzureichen:
• A1_Angebotsabgabe_Bieter_Los_1
• die unter Nummer 1 im Folgenden als Eignungsunterlagen aufgelisteten Anlagen
• die zuschlagsrelevanten Anlagen A3_Preisblatt_Los_1 und A4_Konzepte_Los_1
Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der SAB bei der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen von Förderprogrammen
Leipzig, DE
Der Leistungsgegenstand betrifft die Erstellung von Entwürfen für Widerspruchsbescheide. Gegenstand der Widerspruchsverfahren sind Entscheidungen in folgenden Corona-Zuschussprogrammen:
• Soforthilfe
• Überbrückungshilfe I
• Überbrückungshilfe II
• Überbrückungshilfe III
• Überbrückungshilfe III Plus
• Überbrückungshilfe IV
• Neustarthilfe
• Neustarthilfe Plus
• Neustarthilfe 2022
• Novemberhilfe
• Dezemberhilfe
• Härtefallhilfen.
Option „Widerspruchsbearbeitung gesamt“
Die SAB hat die Option, mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen, die einvernehmlich verkürzt werden kann, vom Auftragnehmer die vollständige Bearbeitung von Widerspruchsverfahren für die in Ziffer 1 genannten Programme ab dem Verfahrensschritt „Eingang des Widerspruches“ bis zum Verfahrensschritt „Erstellung Widerspruchsbescheid/Abgabevermerk“ (vgl. Ziffer 3) zu verlangen (zugleich erster Einzelabruf). Bei Ausübung der Option ändert sich mithin der Umfang der Tätigkeit gemäß Ziffer 3 Buchstabe a) (fallbezogene Tätigkeit); außerdem erhöht sich die Zahl der VZÄ, deren gleichzeitigen Einsatz die SAB gemäß Ziffer 2 verlangen kann, von 6 auf 15 VZÄ. Im Übrigen bleibt es bei den geltenden Bestimmungen.
Bei Angebotsabgabe auf Los 2 sind folgende Unterlagen einzureichen:
• B1_Angebotsabgabe_Bieter_Los_B
• die unter Nummer 1 im Folgenden als Eignungsunterlagen aufgelisteten Anlagen
• die zuschlagsrelevanten Anlagen B3_Preisblatt_Los_B und B4_Konzepte_Los_B
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer sind ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten für Los 1:
1. Eignungsunterlagen und -kriterien
Folgende Unterlagen sind für die Eignungsprüfung vorzulegen:
• A6 Russlanderklärung Los A
• A7 Ausschlussgründe GWB Los A
• A8 Fragebogen AVV Los A
• A8a AVV, soweit zutreffend
• A9 MiLoG SchwArbG AEntsendeG Los A
• A10 Bietergemeinschaftserklärung Los A, soweit zutreffend
• A11 Erklärung eignungsentleihendes Unternehmen Los A, soweit zutreffend
• A12 Erklärung eignungsverleihendes Unternehmen, soweit zutreffend
• A13 Unterauftragsvergabe, soweit zutreffend
Bei Bietergemeinschaften gilt:
• Die Mitglieder reichen die Anlage A10_Bietergemeinschaftserklärung_Los_A ein und benennen und bevollmächtigen darin einen gemeinsamen Vertreter.
• Der Umsatznachweis kann durch alle Mitglieder gemeinsam erbracht werden; dabei muss ein Mitglied mindestens 2/3 des geforderten Mindestumsatzes erreichen.
• Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist für jedes Mitglied gesondert zu erbringen.
• Die Referenzprojekte können durch jedes Gemeinschaftsmitglied nachgewiesen werden.
• Alle sonstigen Nachweise erbringt jedes Mitglied gesondert.
Bei Eignungsleihe gilt:
• Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten oder dessen einschlägige berufliche Erfahrung, so hat er diesen Dritten für diese Leistungen als Nachunternehmer einzusetzen (sog. privilegierter Nachunternehmer).
• Beabsichtigt der Bieter, für Teile der Leistungen eine Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter Art und Umfang der geliehenen Eignung angeben und bereits mit dem Angebot den Eignungsleihgeber mit Firma und postalischer Anschrift benennen (Anlage A11 Erklärung eignungsentleihendes Unternehmen).
• Das eignungsverleihende Unternehmen muss eine Erklärung (Anlage A12 eignungsverleihendes Unternehmen) eigenhändig unterschreiben, dass dem Entleiher die angegebenen Kapazitäten bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen werden; es muss zuverlässig und gesetzestreu im Sinne von §§ 123 und 124 GWB sein und die Eignungskriterien erfüllen, auf die sich der Bieter beruft. Erfüllt es diese Voraussetzungen nicht, kann die Auftraggeberin unter Fristsetzung dessen Ersatz durch ein anderes Unternehmen verlangen.
Bei Unterauftragnehmern gilt:
• Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der Genehmigung der Auftraggeberin.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang der von diesem Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung angeben und bereits mit dem Angebot den Unterauftragnehmer mit Firma und postalischer Anschrift benennen (Anlage A13_Unterauftragsvergabe_Los_A).
• Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten für Los 2:
1. Eignungskriterien
Folgende Unterlagen sind für die Prüfung der Ausschlusskriterien im Rahmen der Eignungsprüfung vorzulegen:
• Zulassung als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwaltsgesellschaft
• B6 Russlanderklärung Los B
• B7 Ausschlussgründe Los B
• B8 MiLoG SchwArbG AEntsendeG
Los 1:
• A14 Umsatznachweis (vom Bieter bereitzustellen): Nachweis über einen kumulierten Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß Los A i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR in den letzten 5 Geschäftsjahren
Los 2:
• Umsatznachweis: Nachweis über einen Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich Widerspruchsbearbeitung einschließlich Erstellung von Widerspruchsbescheiden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR in den letzten 5 Geschäftsjahren
Los 1:
• A2_Referenzprojekte_Los_A
• A5 Haftpflichtversicherung Los A
Los 2:
• B2 Referenzprojekte Los B
• B5 Haftpflichtversicherung Los B
Bietergemeinschaften sind im Los A zulässig mit maximal 3 Mitgliedern nach Maßgabe der Anlage A_Eignungs-und-Zuschlagskriterien_Los_A. Sie stehen Einzelbietern gleich. Im Los B sind Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
Eignungsleihe ist im Los A zulässig nach Maßgabe der Anlage A_Eignungs-und-Zuschlagskriterien_Los_A. Im Los B ist Eignungsleihe ausgeschlossen.
Unterauftragnehmer sind im Los A zulässig nach Maßgabe der Anlage A_Eignungs-und_Zuschlagskriterien_Los_A. Im Los B sind Unterauftragnehmer ausgeschlossen.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zu jedem Los bindet die Auftraggeberin vertraglich einen Auftragnehmer. Die Vertragslaufzeit beginnt in jedem Los separat mit dem ersten Leistungsabruf und endet nach Ablauf von vier Jahren. Der erste Leistungsabruf durch den Auftraggeber erfolgt jeweils frühestens 14 Tage und spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung.
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Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.