Rahmenvertrag für Beratungs- und Dienstleistungen im Umfeld SAP SuccessFactors Referenznummer der Bekanntmachung: E27-2023-5
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 1404.0/R/22
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SachsenNetze HS.HD GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 351563025131
Fax: +49 351468-785131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsenenergie.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Beratungs- und Dienstleistungen im Umfeld SAP SuccessFactors
Beabsichtigt wird der Abschluss zweier Rahmenverträge für Beratungs- und Dienstleistungen im Umfeld SAP SuccessFactors. Die Abrufe hierzu sind phasenweise geplant (entsprechend Projektvorgehen).
Unterstützungsleistungen bei der Integration und Betreuung der Anwendungen der SAP SuccessFactors Plattform
Unterstützungsleistungen bei der strategischen Einsatzberatung des Lösungsspektrums der SAP SuccessFactors Plattform inklusive Kopplung in bestehende oder neue Systemlandschaften (auch “Non-SAP”)
Unterstützungsleistungen bei der Implementierung oder Erweiterung von Anwendungsfällen in der SAP SuccessFactors Plattform
Optionale Verlängerung bis 31.12.2029
siehe II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
c) Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als 12 Monate)
d) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
e) Vorlage Creditreformauskunft (nicht älter als 6 Monate)
a) Angabe von Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Eigenerklärung zur finanziellen Situation
a) Mindestens zwei Referenzen über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen bezüglich Einführung eines Anwendungsszenarios für SAP SuccessFactors im kommunalen Umfeld, wie Stadtverwaltung, Verkehrsunternehmen, Gesundheitswesen, Entsorgungs- und Energiewirtschaft in den letzten 5 Jahren.
Mindestens zwei Referenzen über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen bezüglich Integration eines Anwendungsszenarios für SAP SuccessFactors in die bestehende IT-Architektur im kommunalen Umfeld, wie Stadtverwaltung, Verkehrsunternehmen, Gesundheitswesen, Entsorgungs- und Energiewirtschaft in den letzten 5 Jahren.
b) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt festangestellten Mitarbeiter, Anwendungsberater für SAP SuccessFactors
c) Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des Projektleiters
d) Nachweis Zertifizierung Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001 oder gleichartiges Qualitätsmanagementssystems
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3.), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge ist die Vorlage der bestätigten Geheimhaltungsvereinbarung, welche mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen/Nachweisenachzureichen. (weitergehende Ausführungen siehe Punkt VI.3 - Zusätzliche Angaben).
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebeneFormblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß §119Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unterPunktIV.2.2. angegebenen Frist (23.03.2020, 13:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zuverwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen, der Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des Projektleiters. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in §160Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzung zu Punkt III.1.4 - Objektive Teilnahmeregelungen und -Kriterien
Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
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