Neubau Zentralbau II, Los 2303 - Umbau Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 051 23/ZBII/2303
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralbau II, Los 2303 - Umbau Bestand
Neubau Internistisches Zentralgebäude (Zentralbau II)
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt am Standort Eutritzsch zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einen weiteren Zentralbau zu errichten.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Neubau Internistisches Zentralgebäude (Zentralbau II)
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
Los 2303 - Umbau Bestand
Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt am Standort Eutritzsch zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einen weiteren Zentralbau zu errichten. Das Baufeld befindet sich im rückwärtigen, westlichen Teil des Klinikums.
Als vorgezogenen Arbeiten zur Errichtung eines Bettentunnels sind die folgenden Leistungen erforderlich.
- Titel 01 Baugrube
- Titel 02 Umbau - Rohbau
- Titel 03 Leitungsumverlegung
Bestandteile "Titel 01 - Baugrube" der ausgeschriebenen Leistungen sind somit unter anderem:
- Rückbau Verkehrsflächen 615 m²
- Beräumung Baufeld und Rückbau Medien 600 m²
- Vorbereitung Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraße 700 m²
- Aushub und Herstellen einer geböschten Baugrube 2700 m³
- Herstellen einer Düsenstrahlunterfangung 30 m³
- Herstellen von Sauberkeitsschicht 330 m²
- Deklarierung und Verwertung von Aushubmaterialien 5490 t
- Rückverfüllung von Arbeitsräumen 1500 m³
Bestandteile "Titel 02 - Umbau/Rohbau" der ausgeschriebenen Leistungen sind somit unter anderem:
- Schutzmaßnahmen Staubschutzwände 130 m²
- Ortbetonbodenplatte WU 375 m²
- Halbfertigteilwände WU 293 m²
- Filigrandecken WU 240 m²
- Robaudecken in Bestandstreppenhäusern 45 m²
- Herstellung von Tür und Wanddurchbrüchen in MW und Beton 11 Stk
Bestandteile "Titel 03 - Leitungsumverlegung" der ausgeschriebenen Leistungen sind somit unter anderem:
- Errichtung Schmutzwasserentwässerung - Kanal DN300 355 m
- Errichtung Schmutzwasserentwässerung - Schächte DN1000 17 Stk
- Errichtung Regenwasserentwässerungssystem - Kanal DN800 190 m
- Errichtung Regenwasserentwässerungssystem - Kanal DN600 60 m
- Errichtung Regenwasserentwässerungssystem - Kanal DN400 20 m
- Errichtung Regenwasserentwässerungssystem - Kanal DN300 15 m
- Errichtung Regenwasserentwässerungssystem - Schächte DN1500 11 Stk
- Errichtung Regenwasserentwässerungssystem - Schächte DN1000 1 Stk
- Errichtung einer temporären Asphaltfläche 665 m²
- Errichtung eines Containerstellplatzes, Pflasterfläche 127 m²
- Errichtung eines Koaleszenzabscheiders 1 Stk
- Diverse Tiefbauleitungen für weitere Leitungsverlegungen
Alle Bauteile verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Bestand
Postanschrift: Maximilianallee 22
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046147
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.