Stromausschreibung 2024/2025 Gemeinde Altenholz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023DR000025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Allensteiner Weg 2 - 4
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Roshkoski, Dejan
E-Mail:
Telefon: +49 3853031259
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung 2024/2025 Gemeinde Altenholz
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung und die Abnahmestellen der Gemeinde Altenholz,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 1.024.782 kWh/Jahr
Teillos 1 Gemeinde Altenholz (RLM)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Altenholz,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 288.352 kWh/Jahr
Teillos 2 Gemeinde Altenholz (SB)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Altenholz,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 330.548 kWh/Jahr
Teilos 3 Gemeinde Altenholz (SLP)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Altenholz,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 405.882 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Gemeinde Altenholz (RLM)
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Gemeinde Altenholz (SB)
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilos 3 Gemeinde Altenholz (SLP)
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 30.10.2023.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. an-fordern lassen.
Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).