Los 324.01-Trockenbauarbeiten / M: KW19001-Neubau Kardiologisches Zentrum am Standort Küchwald der Klinikum Chemnitz gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: B0723/I/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 324.01-Trockenbauarbeiten / M: KW19001-Neubau Kardiologisches Zentrum am Standort Küchwald der Klinikum Chemnitz gGmbH
Für den Neubau des Kardiologischen Zentrums am Standort Küchwald wird Innenausbau Großteils mit Trockenbau umgesetzt.
(vgl. ATV 3.1)
Hauptleistung ist Herstellung von Trockenbauwänden in entspr. unterschiedlichenn Brandschutzqualitäten von insgesamt ca. 14.500m², inkl. Vorsatzschalen u.ä., Gleichermaßen werden Trockenbaudecken, teilweise Akustik oder Metallkassettendecken mit Fries in Fluren hergestellt von insgesamt ca. 9.000m².
Chemnitz, DE
Hauptleistung ist Herstellung von Trockenbauwänden in entspr. unterschiedlichenn Brandschutzqualitäten von insgesamt ca. 14.500m², inkl. Vorsatzschalen u.ä., Gleichermaßen werden Trockenbaudecken, teilweise Akustik oder Metallkassettendecken mit Fries in Fluren hergestellt von insgesamt ca. 9.000m².
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 324.01-Trockenbauarbeiten / M: KW19001-Neubau Kardiologisches Zentrum am Standort Küchwald der Klinikum Chemnitz gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwenkau
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04442
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.jaeger-ausbau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Eine Rüge ist an die Vergabestelle des AG lt. Pkt. I.1) zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.