Neubau Einfeldhalle mit Turnhallenumbau Kemmler -Oberschule Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 10/80/01/23/1-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unterer Graben 1
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Einfeldhalle mit Turnhallenumbau Kemmler -Oberschule
Tragwerksplanung Lph 5+6
Kemmler Oberschule Plauen
Fiedlerstraße 3
08527 Plauen
Neubau Einfeldhalle mit Turnhallenumbau Kemmler-Oberschule
Tragwerksplanung Lph 5+6
Allgemeiner Teil / Allgemeine Beschreibung Bauvorhaben:
Die Stadt Plauen beabsichtigt die Errichtung einer modernen und innovativen Einfeldhalle an der Kemmler-Oberschule, sowie die qualitative Ertüchtigung der Außenanlagen des Schulgeländes in der Plauener Ostvorstadt. Desweitern soll die bestehende Turnhalle im denkmalgeschützten Schulhaus zur Mensa, in Kombination mit einem multifunktionalen Raum, hergestellt werden.
Fachtechnische Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI Teil 4
Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung § 49 bis 52 und Anlage 14 - Leistungsphasen 5 bis 6 für den "Neubau Einfeldhalle mit Turnhallenumbau und Freiflächengestaltung an der Kemmler-Oberschule Plauen". Eine Übergabe der Ergebnisse vorangegangener Leistungsphasen, erfolgt zur Projekt-Anlaufberatung, seitens des Auftraggebers.
Die bestehende Sporthalle wird umgebaut zur Essensausgabe mit Speisesaal. Der Entwurf des Architekten sieht die Unterteilung der bestehenden Sporthalle in mehrere Räume vor. Der Neubau grenzt direkt an das bestehende Gebäude an und wird mit diesem verbunden. Das bestehende Schulgebäude ist in die GK 5, Sonderbau eingestuft.
Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, wird auf eine ressourcenschonende,
kostensparende Bauweise und wartungsarmen Betrieb größten Wert gelegt. Die
Gesamtmaßnahme soll bis Februar 2025 abgeschlossen sein.
Weiterhin werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt, da bei der Projektplanung ausschließlich in deutscher Sprache kommuniziert wird.
Aufgabenstellung Tragwerksplanung:
Leistungsphase 5:
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4, unter Beachtung der
durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
- Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des
Objektplaners.
- Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und
Verlegeanweisungen, z.B. Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne
mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen).
- Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung
der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung.
- Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder
Eigenkontrolle.
Leistungsphase 6:
- Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau
und der Holzmenge im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners.
- Überschlägiges ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch
erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau.
- Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den
Mengen-ermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks.
Zu den Leistungspflichten des AN nach diesem Vertrag (siehe Muster in den
Vergabeunterlagen) gehört auch die Planung in 3D und Bereitstellung
für alle am Objekt beteiligten. Diese Leistungen sind im Gesamthonorar enthalten.
Es sind Erfahrungen und Referenzen (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung) in
verschieden Baustoffen und Konstruktionssystemen erforderlich, welche eine
umfassende Beratung des Architekten und Bauherren bei der anstehenden Projektaufgabe ermöglichen.
Es wird Wert gelegt auf umfassende Visualisierungen und Präsentationen sowie
vorzugsweise auf digitale Abstimmungsprozesse innerhalb des Planungsteams.
Angebotsgrundlagen:
Die anrechenbaren Kosten werden für die Wertung vorerst wie folgt angenommen und mit der Kostenberechnung angepasst:
anrechenbare Kosten Tragwerk NEUBAU i.H.v. 993.300 EUR, netto (Honorarzone III)
anrechenbare Kosten Tragwerk ALTBAU i.H.v. 464.700 EUR, netto (Honorarzone III)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bieter, die in einer Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
- Mindestens ein Projektmitarbeiter mit Abschluss Dipl.-Ing. (auch FH/BA) in der Fachrichtung Tragwerksplanung oder gleichwertigen Abschluss
(Zugelassen ist nach genannten Kriterien jeder, der nach den Gesetzen der Länder
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen
oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der
Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur"
oder "Ingenieur" tätig zu werden.)
(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)
- Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 VgV bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1.000. 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Alternativ kann die Zusage des Versicherers (nicht Maklers) eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechendeVersicherung abgeschlossen werden kann. Für Bietergemeinschaften gilt: Der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen.
(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung des Projektmitarbeiters, mit den in
Punkt III 1.1) genannten Abschluss, in der Planung von Gebäuden im Bereich Tragwerksplanung.
- Referenz: Planung von mindestens einem öffentlichen Gebäude im Bereich Tragwerksplanung (wie zum Beispiel: Schulen, Kitas, Rathäuser, Landratsämter, Sportstätten) über mind. 2 Leistungsphasen in den letzten 10 Jahren
- Referenz realisiertes Gebäude Holzbau / Holzhybridbau in den letzten 10 Jahren
(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)
Dipl. Ing. in der Fachrichtung Tragwerksplanung oder gleichwertiger Abschluss
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.