Stromverbrauchsmessung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niemansweg 220
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Staatskanzlei/OrganisationAnsprechpartner/OrganisationAnsprechpartner_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Stromverbrauchsmessung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Stromverbrauchsmessungen der IT-Komponenten in Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und
Dokumentation von Stromverbrauchsmessungen der IT-Komponenten in Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein
Jeweils um 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Betriebshaftpflichtversicherung:
[Auswertung der Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriteri-um 2.1.2.1.2)]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
• 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögens-schäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe ent-sprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftli-chen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszu-schließen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2) ist im Fal-le von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft anzugeben.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem 28.09.2020) erfolg-reich abgeschlossen wurden. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Eine dieser Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber oder einem nicht öffentlichen Auftraggeber durchgeführt werden. Das Vertragsende beider Referenzen darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn es nach dem 07.9.2020 begonnen wurde und seit mindestens 1 Jahr läuft
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzen-anzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabe-stelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfä-higkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleich-bare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle da-von ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzu-reichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu kön-nen. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristge-recht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der wei-teren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt wer-den, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch ver-dachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n An-sprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benen-nen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). So-fern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Beden-ken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Darstellung des Qualifizierten Personal:
[Auswertung der Angaben zu Qualifiziertes Personal (eVergabe Kriterium 2.1.2.5.1)]
Folgendes wird festgelegt:
- Mindestens ein Mitarbeiter, der für die Rolle des Projektleiters auf Auftragnehmer Seite mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mit sich bringt. Davon sollte er mindestens 3 Jahre als Projektleiter in vergleichbaren Projekten in der Stromverbrauchsmessung von IT-Komponenten vorweisen können. Außerdem sollte er über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen.
Die Angaben „Darstellung qualifiziertes Personal“ müssen in der eVergabe vollständig aus-gefüllt werden. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob mindestens ein Mitarbeiter mit o.g. Erfahrung angegeben worden ist; die Mitarbeiter können anonymisiert dargestellt wer-den.
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die
„Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise
verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder
als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der
Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum
Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden,
so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen
noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere
Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung
und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben
bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich
der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.
Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen
Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als
„Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit
einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext
eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich
die Frage bezieht (z. B. Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an
dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (18.09.2023) über den
Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten
entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben.
Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu
diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten
Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem
mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz
des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor
dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche
Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle
beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html