Mensaerweiterung JHF-Schule_Tragwerksplanung_EXPOST Referenznummer der Bekanntmachung: 810-003 Mensaerweiterung 23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Großflecken 59
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG Städtebau GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mensaerweiterung JHF-Schule_Tragwerksplanung_EXPOST
Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV
sollen Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI sowie besondere Leistungen.
Stadt Neumünster Wilhelmstraße 8 24534 Neumünster
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Tragwerksplanung für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie be-sondere Leistungen.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI.
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen.
Für die Honorarermittlung soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone II gemäß § 52 Abs. 1 HOAI zur Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind anzubieten:
1. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Der Umfang dieser Leistung soll 3 Baustellentermine enthalten.
Anrechenbare Kosten
Für die Maßnahme werden gemäß der Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Gesamtkosten in Höhe von 1.237.000 Euro brutto angenommen.
Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt:
Tragwerksplanung: 288.000 Euro netto
Hierbei handelt es sich um vom Planer geschätzte, voraussichtlich Kosten. Im Zuge der Planung gilt es diese zu konkretisieren.
Die hier angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als Grundlage für die Angebotserstellung. Die tatsächlichen anrechenbaren Kosten werden gemäß § 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung errechnet.
Weitere Hinweise
Der Auftrag richtet sich nach §51 HOAI Tragwerksplanung. Die Leistungen werden entsprechend der Objektliste (Anlage 14.2 der HOAI) in die Honorarzone II, Basishonorarsatz gewertet.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages erfolgt die beauftragung in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1-3 gemäß Anlage 14 HOAI.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses, der zu erarbeitenden Genehmigungsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Dem Auftraggeber steht die Bildung weiterer Beauftragungsstufen frei.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von besonderen Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen sind insgesamt frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Die Leistungen dürfen durch den Auftraggeber weiter verwertet, in Teilen oder in Gänze verändert werden, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Auftragnehmers ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gartenweg 1
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936166
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.