Mensaerweiterung JHF-Schule_Brandschutz_EXPOST Referenznummer der Bekanntmachung: 810-004 Mensaerweiterung 23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Großflecken 59
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG Städtebau GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mensaerweiterung JHF-Schule_Brandschutz_EXPOST
Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV
sollen Planungsleistungen des Leistungsbildes Brandschutz für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Brandschutz gemäß Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO sowie besondere Leistungen.
Stadt Neumünster Wilhelmstraße 8 24534 Neumünster
Leistungen für den Brandschutz gemäß Leistungsbild Brandschutz, Heft Nr. 17 des AHO
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung des Brandschutzes für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen gemäß Leistungsbild Brandschutz aus Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO sowie besondere Leistungen.
Grundleistungen:
Erbringung von Leistungen für den Brandschutz gemäß dem in Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO formulierten Leistungsbild Brandschutz als Planungsleistung zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen, deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie als Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung und Bauüberwachung.
Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die nach der LBO Schleswig-Holstein geforderten Nachweise für den Brandschutz im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Der Brandschutznachweis wird durch eine/einen von der Bauaufsicht beauftragte/n Prüfingenieurin oder Prüfingenieuren geprüft.
Die Grundleistungen (LPH 1-5 und LPH 8) gemäß Leistungsbild Brandschutz aus Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO sind vollumfänglich zu erbringen.
Besondere Leistungen:
Der Auftraggeber behält sich im Bedarfsfall die Beauftragung von besonderen Leistungen, die über die in Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO gelisteten Grundleistungen im Leistungsbild Brandschutz hinausgehen, vor. Die Vergütung besonderer Leistungen soll nach Zeithonorar erfolgen.
Für etwaige zusätzliche Leistungen ist der Stundenaufwand für jeweils 10 Stunden in Euro netto für die Projektleitung, Mitarbeiter*innen und für technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, zu nennen.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages erfolgt die Beauftragung in der ersten Leistungsstufe.
Die Leistungsstufen der Bearbeitung untergliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (gemäß Leistungsbild Brandschutz, Heft Nr. 17 "Leis-tungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO),
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 und 8 (gemäß Leistungsbild Brandschutz, Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO).
Die Leistungen werden in zwei Stufen beauftragt. Mit Vertragsabschluss überträgt die Auftraggeberin dem/der Auftragnehmer*in die Leistungsstufe 1.
Der Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt einzeln oder im Ganzen zu einem späteren Zeitpunkt bzw. nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmung und Fördermittelbescheide.
Ein Rechtsanspruch des/der Auftragnehmers*in auf Beauftragung der Leistungsstufe 2 und weiterer Leistungen besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gartenweg 1
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93616D
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.