Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Bereich Ostsachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B7563
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3414948-0
Fax: +49 3414948-200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Bereich Ostsachsen
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und
Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen
der Marke Opel, Bereich Ostsachsen
Los 1: Standortbereich Bautzen
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Bautzen
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortbereich Bautzen
Los 2: Standortbereich Görlitz
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Görlitz
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortbereich Görlitz
Los 3: Standortbereich Hoyerswerda und Weißwasser
Zuständigkeitsgebiet der Polizeireviere Hoyerswerda und Weißwasser
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortbereich Hoyerswerda und Weißwasser
Los 6: Standortbereich Zittau
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Zittau
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortbereich Zittau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Bereich Ostsachsen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Bereich Ostsachsen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Bereich Ostsachsen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160
GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach §
160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr.
2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135
Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363