Räumung eines Abfalllagers in Norderstedt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Räumung eines Abfalllagers in Norderstedt
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt die Freifläche des Geländes des ehemaligen Abfalllagerplatzes der Firma Gieschen von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlicher Art und Menge zu beräumen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Das 4.900 m3 große Grundstück liegt in Norderstedt. Die Adresse lautet Beim Umspannwerk 153A, 22844 Norderstedt, Gemarkung Friedrichsgabe, Flur 3, Flurstück 300/24.
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Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der KW 42 oder KW 44 statt.
Ergänzende Informationen zum Ablauf und dem Procedere der Terminfindung sind den Dokumenten „Übersicht Ortsbesichtigung“ sowie "Bestätigung Ortsbesichtigung" zu entnehmen.
Die Terminierung für die Ortsbesichtigung in der KW. 42 ist bis spätestens den 11.10.2023 und für die Ortsbesichtigung in der KW. 44 bis spätestens 25.10.2023 durch den Bieter durchzuführen.
Norderstedt
Auf dem Grundstück in Norderstedt lagern seit Mitte 2018 ca. 15.000 m³ Abfälle ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Im Wesentlichen handelt es sich um gemischte Bau- und Abbruchabfälle und Gewerbeabfälle sowie um Bauschutt und Boden. Der ehemalige Grundstückseigentümer und Anlagenbetreiber ist seiner Räumungsverpflichtung nicht nachgekommen und hat sich dem Zugriff durch die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde (LfU - Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein) entzogen. Die Stadt Norderstedt und das Land Schleswig-Holstein haben im Dezember 2021 vereinbart, dass das Grundstück nach dem Eigentumsübergang auf die Stadt in Ersatzvornahme durch das Land vollständig beräumt wird. Das LfU ist die zuständige Behörde für das Abfalllager und daher auch zuständig für die Durchführung unabwendbarer Gefahrenabwehrmaßnahmen in Ersatzvornahme. Nach einer Zwangsversteigerung befindet sich das Grundstück aktuell nun im Eigentum der Stadt Norderstedt und soll jetzt beräumt werden. Das Grundstück ist derzeit eingezäunt. Als Zugang befindet sich ein in das Grundstück hinein schwenkbares Tor an der östlichen Grundstücksseite. Die Zufahrt ist innenseitig bis zum Tor vollständig mit Abfällen belegt, teilweise bis zu 6 Meter hoch. Daher können Aktivitäten auf dem Grundstück erst ausgeführt werden, wenn im Zugangsbereich ein Teil der Abfälle geräumt wurde. Über das Grundstück verläuft eine oberirdische Hochspannungsleitung, im westlichen Bereich des Grundstückes befindet sich ein dazugehöriger Hochspannungsmast. Art und Menge der auf dem Grundstück lagernden Abfälle wurden im Rahmen einer Erkundung im Jahr 2020 durch Herrn Dipl.-Geol. Ingo Ratajczak ermittelt. Von den insgesamt 15.000 m³ abgelagerten Abfallstoffen entfallen danach ca. 5.500 m³ auf mineralische Abfälle (Bauschutt, Boden) und ca. 9.500 m³ auf nicht mineralische Bau- und Abbruch- oder Gewerbeabfälle. Überwiegend handelt es sich um nicht gefährliche Abfälle. Bei den auch vorgefundenen gefährlichen Abfällen handelt es sich insbesondere um asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterial, Dachpappe und Althölzer der Kategorie A IV. Die Abfälle befinden sich nur teilweise in Containern, im Wesentlichen lagern diese aufgehaldet. Die Aufgabe des ANs ist die vollständige, fachgerechte Beräumung des Grundstücks. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse beginnt diese an der Ostseite des Grundstücks, indem die Baustelleneinrichtung auf dem Dreibekenweg eingerichtet wird, der östliche Bestandszaun und das Bestandstor zurückgebaut und die Abfälle von Osten nach Westen beräumt werden. Im Laufe der Beräumung erfolgt die Umsetzung der Baustelleneinrichtung auf das Grundstück. Die Maßnahme umfasst die Beräumung, Separierung, das Laden, den Transport und die Entsorgung aller gefährlichen und ungefährlichen Abfälle aus den Halden und Containern. Dies erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften und Verordnungen. Die Entsorgung von ungefährlichen gemischten Bauabfällen erfolgt in einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage gemäß § 6 GewAbfV. Zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Arbeiter und der Umgebung werden während der Maßnahme kontinuierliche, baubegleitende Messungen der Luftqualität mittels PID-Proj.-Nr. 280239 Messgeräten, 5-Gasmonitoren und Partikelzählgeräten durchgeführt. Zu Beginn der Maßnahme sind Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Nach Abschluss der Beräumungsmaßnahme sind Boden- und ebenfalls Grundwasseruntersuchungen erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung in Form eines aktuellen Handelsregister- oder Gewerbezentralregisterauszuges zu erbringen, der nicht älter als 3 Monate ist.
2. Eigenerklärung über den Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 1 Mio. EUR netto pro Jahr betragen.
3. Eigenerklärung über den Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Entsorgungs- und Räumungsleistungen). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 800.000 EUR netto pro Jahr gewesen sein.
4. Eigenerklärung über den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR für Personen und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen, inklusive einer Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 1 Mio. EUR). Im Auftragsfall durch Vorlage einer aktuellen und gültigen Versicherungsbescheinigung.
5. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren (01.01.2020 – 31.07.2023) erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
=> Laden von Abfallhaufwerken über 100 Tonnen mit Abfallschlüsselnummer 17 09 04
=> Laden von Abfallhaufwerken über 1.000 Tonnen mit Abfallschlüsselnummer 17 01 07
=> Verpacken und Laden von Abfallhaufwerken mit Asbest und/oder KMF
Mindestanforderungen: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen jeweils mit mindestens 2 Referenzen nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Leistungsumfanges, des Entsorgungsumfanges in Tonnen, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, Dauer des Vertrages sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erbracht werden.
6. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Beladung und Separierung der Abfälle vorgesehen sind. Es ist das im Projekt vorgesehene Personal mit folgender Qualifikation anzugeben:
Mindestanforderungen:
☒ Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 oder TRGS 524
☒ Sachkunde nach TRGS 519
☒ Sachkunde nach TRGS 521
Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Projektteam, Lebensläufen, Zertifikate der Sachkunde erbracht werden.
7. Eigenerklärung, dass die Projektsprache Deutsch ist und die Kommunikation sowie der Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt. Der Bieter versichert, dass jederzeit eine Verständigung in deutscher Sprache mit seinem örtlichen Räumungspersonal möglich ist.
8. Eigenerklärung über den Nachweis mit Lebenslauf, dass Baggerfahrer/Baggerfahrerinnen folgende Berufserfahrungen haben:
=> mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Abfallseparierung/Entsorgung von Bauabfällen
=> Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Abfallentsorgung, bei der unsortierte Baumischabfälle AS 17 09 04 in einer Größenordnung über 100 Tonnen geladen und einer Entsorgung zugeführt wurden.
Mindestanforderungen: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens 2 Referenzen nachgewiesen werden.
9. Eigenerklärung über den Nachweis mit Lebenslauf, dass Projektleiter/Projektleiterinnen folgende Berufserfahrungen haben:
=> mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Abfallwirtschaft
=> Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Abfallentsorgung, bei der unsortierte Baumischabfälle AS 17 09 04 in einer Größenordnung über 100 Tonnen geladen und einer Entsorgung zugeführt wurden.
Mindestanforderungen: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens 2 Referenzen nachgewiesen werden.
10. Eigenerklärung über den Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens 10 Angestellte pro Jahr betragen.
11. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: Entsorgungskonzept in der Anlage, komplett ausgefüllt. Alle Entsorgungsbetriebe müssen gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) zertifiziert sein.
Siehe Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien.
12. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns sowie die Erklärung zu § 4 VGSH (Übergangsregelung aufgrund des angehobenen Mindestlohnes) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
13. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 03. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
14. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
15. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt).
16. Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
17. ausgefülltes Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei im Format DA84 oder D84.
18. Unterschriebene Bestätigung der Teilnahme an Ortsbegehung mit dem AG zur Besichtigung des Standortes.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Postanschrift: n.n.
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-3331
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/599-1660